Bundesgesetz über befristete konjunkturelle Stabilisierungsmassnahmen in den Bereichen des Arbeitsmarkts, der Informations- und Kommunikationstechnologien sowie der Kaufkraft

Auszug


Bundesgesetz über befristete konjunkturelle Stabilisierungsmassnahmen in den Bereichen des Arbeitsmarkts, der Informations- und Kommunikationstechnologien sowie der Kaufkraft

Bundesgesetz über befristete konjunkturelle Stabilisierungsmassnahmen in den Bereichen des Arbeitsmarkts, der Informations- und Kommunikationstechnologien sowie der Kaufkraft

vom 25. September 2009

Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, gestützt auf Artikel 100 Absatz 1 der Bundesverfassung1, nach Einsicht in die Botschaft des Bundesrates vom 10. August 20092...

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