Verordnung über das Gastgewerbe und den Kleinhandel mit alkoholhaltigen Getränken (Gastgewerbeverordnung, GGV)

Gesetzessammlung des Kanton Aargau › Aargu

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Verordnung über das Gastgewerbe und den Kleinhandel mit alkoholhaltigen Getränken (Gastgewerbeverordnung, GGV)

Verordnung

über das Gastgewerbe und den

Kleinhandel mit alkoholhaltigen Getränken (Gastgewerbeverordnung, GGV)

Vom 25. März 1998

Der Regierungsrat des Kantons Aargau,

gestützt auf §§ 2 Abs. 2, 9 Abs. 2, 10 Abs. 2, 11 Abs. 3 und 12 Abs. 1 des Gesetzes über das Gastgewerbe und den Kleinhandel mit alkoholhaltigen Getränken (Gastgewerbegesetz, GGG) vom 25. November 1997 [1],beschliesst:

A. Gastwirtschaften

I. Wirtetätigkeit

§ 1

Begriff

1 Eine gewerbsmässige Wirtetätigkeit im Sinne des Gesetzes liegt vor, wenn Speisen oder Getränke zum Konsum an Ort und Stelle über dem Einkaufspreis abgegeben werden.

2 Eine gewerbsm...

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