Rahmenvereinbarung vom 3. Mai 2005 zwischen der Römisch-katholischen Kirche des Kantons Freiburg und der Evangelisch-reformierten Kirche des Kantons Freiburg, einerseits, und dem Staat Freiburg, andererseits, über die Ausübung der römisch-katholischen und der evangelisch-reformierten Seelsorge in den staatlichen AnstaltenInkrafttreten: 01.01.2006
Gesetzessammlung des Kanton Freiburg
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