Rahmenvereinbarung vom 3. Mai 2005 zwischen der Römisch-katholischen Kirche des Kantons Freiburg und der Evangelisch-reformierten Kirche des Kantons Freiburg, einerseits, und dem Staat Freiburg, andererseits, über die Ausübung der römisch-katholischen und der evangelisch-reformierten Seelsorge in den staatlichen AnstaltenInkrafttreten: 01.01.2006

Auszug


Rahmenvereinbarung vom 3. Mai 2005 zwischen der Römisch-katholischen Kirche des Kantons Freiburg und der Evangelisch-reformierten Kirche des Kantons Freiburg, einerseits, und dem Staat Freiburg, andererseits, über die Ausübung der römisch-katholischen und der evangelisch-reformierten Seelsorge in den staatlichen AnstaltenInkrafttreten: 01.01.2006

ASF 2005_043 Rahmenvereinbarung

vom 3. Mai 2005

Inkrafttreten: 01.01.2006

über die Ausübung der römisch-katholischen und der evangelisch-reformierten Seelsorge in den staatlichen Anstalten

Die Römisch-katholische Kirche des Kantons Freiburg

handelnd durch Herrn Jacques Banderet, Bischofsvikar für den französischsprachigen Teil des Kantons Freiburg, und Herrn Kurt Stulz, Bischofsvikar für den deutschsprachigen Teil des Kantons Freiburg, sowie durch den ...

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