Kinderschutz im Rahmen der Zwangsmassnahmen im Ausländerrecht. Bericht der Geschäftsprüfungskommission des Nationalrates

Auszug


Kinderschutz im Rahmen der Zwangsmassnahmen im Ausländerrecht. Bericht der Geschäftsprüfungskommission des Nationalrates

Kinderschutz im Rahmen der Zwangsmassnahmen im Ausländerrecht

Bericht der Geschäftsprüfungskommission des Nationalrates

vom 7. November 2006

Abkürzungsverzeichnis

ANAG Bundesgesetz vom 26. März 1931über Aufenthalt und Niederlassung der Ausländer, SR 142.20

Art. Artikel

AS Amtliche Sammlung des Bundesrechts

AsylG Asylgesetz vom 26. Juni 1998, SR 142.31

BBl Bundesblatt

BFM Bundesamt für Migration

BGE Entscheidungen des Schweizerischen Bundesgerichts (Amtliche

Sammlung)

BK Bundeskanzlei

Bst. Buchstabe

bzw. beziehungsweise

ca. zirka

EJPD Eidgenössisches Justiz- und Polizeidepartement

GPK-N Geschäftsprüfungskommission des Nationalrates

KRK Übereinkommen über die Rechte des Kindes vom 20. November 1989

(Kinderrechtskonvention), SR 0.107

PVK Parlamentarische Verwaltungskontrolle

SR Systematische Sammlung des Bundesrechts

u. a. unter anderem

UNO United Nations Organisation (Vereinte Nationen) usw. und so weiter

v. a. vor allem

vgl. vergleiche

z.B. zum Beispiel

ZGB Schweizerisches Zivilgesetzbuch, SR 210 Ziff. Ziffer

Bericht

1 Hintergrund und Gegenstand der Untersuchung

1.1 Ausgangslage

Die Geschäftsprüfungskommission des Nationalrates (GPK-N) hat auf der Grundlage einer Evaluation der Parlamentarischen Verwaltungskontrolle (PVK)1 am

24. August 2005 einen Bericht zur Anwendung der Zwangsmassnahmen im Ausländerrecht verabschiedet2. Die Untersuchung der PVK zeigte, dass teilweise auch Minderjährige3 in Ausschaffungshaft genommen werden. Die Handhabung der Ausschaffungshaft in Bezug auf minderjährige Personen war jedoch nicht Untersuchungsgegenstand der PVK-Studie. Die GPK-N beauftragte deshalb ihre Subkommission EJPD/BK4 am 24. August 2005, Zusatzabklärungen hinsichtlich des Kinderschutzes im Rahmen der Zwangsmassnahmen durchzuführen. Insbesondere sollte überprüft werden, ob beim Vollzug der Vorbereitungs- und Ausschaffungshaft der Kinderrechtskonvention5, z.B. in Bezug auf die Haftbedingungen, gebührend Rechnung getragen wird.

1.2 Vorgehen und Fragestel...

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