Parlamentarische Initiative. Ein Kind, eine Zulage. Bericht der Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Nationalrates
Bundesblatt Nr. 37, 15. September 2009 › Seccion Unica
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Parlamentarische Initiative. Ein Kind, eine Zulage. Bericht der Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Nationalrates
06.476 Parlamentarische Initiative Ein Kind, eine Zulage Bericht der Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Nationalrates vom 4. Mai 2009 Sehr geehrte Frau PräsidentinSehr geehrte Damen und Herren Mit diesem Bericht unterbreiten wir Ihnen den Entwurf zu einer Änderung des Bundesgesetzes über die Familienzulagen. Gleichzeitig erhält der Bundesrat Gelegenheit zur Stellungnahme. Die Kommission beantragt mit 14 zu 10 Stimmen bei 1 Enthaltung, dem beiliegenden Entwurf zuzustimmen. Eine Kommissionsminderheit (Triponez, Borer, Dunant, Kleiner, Stahl) beantragt, auf die Vorlage nicht einzutreten. Eine Kommissionsminderheit (Scherer, Baettig, Borer, Bortoluzzi, Dunant, Ester-mann, Parmelin, Stahl) beantragt, die Vorlage mit dem Auftrag, eine paritätische Finanzierung vorzusehen, an die Kommission zurückzuweisen. 4. Mai 2009 Im Namen der Kommission Der Präsident: Jürg Stahl Übersicht Am 1. Januar 2009 ist das Bundesgesetz über die Familienzulagen in Kraft getreten. Es sieht für alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die obligatorisch in der AHV versichert sind, einen Anspruch auf Familienzulagen vor. 13 Kantonen kennen auch für die Selbstständigerwerbenden Familienzulagen, es besteht jedoch kein bundesweiter Anspruch auf Familienzulagen für Selbstständigerwebende. Diese Lücke soll mit einer Änderung des Familienzulagengesetzes geschlossen werden. Neu müssen sich die Selbstständigerwerbenden wie die Arbeitgebenden einer Familienausgleichskasse anschliessen und haben Anspruch auf dieselben Leistungen wie die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Der Anspruch ist nicht von ihrem Einkommen abhängig. Finanziert werden die Familienzulagen durch prozentuale Beiträge der Selbstständigerwerbenden an die Familienausgleichskassen auf der Basis ihres AHV-pflichtigen Einkommen...Siehe den Gesamtinhalt dieses Dokumentes
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