Vereinbarung zwischen dem Bund und den Kantonen über die Zusammenarbeit im Hochschulbereich (ZSAV) (Anhang 3)

Auszug


Vereinbarung zwischen dem Bund und den Kantonen über die Zusammenarbeit im Hochschulbereich (ZSAV) (Anhang 3)

Anhang 3

Vereinbarung

zwischen dem Bund und den Kantonen

über die Zusammenarbeit im Hochschulbereich

(ZSAV)

vom ...

Der Schweizerische Bundesrat,

gestützt auf Artikel 6 Absatz 6 des Bundesgesetzes vom ...1 über die Förderung der Hochschulen und die Koordination im schweizerischen Hochschulbereich (HFKG),

und die Regierungen der Vereinbarungskantone,

gestützt auf das Interkantonale Konkordat vom ...2 über den Hochschulbereich (Hochschulkonkordat),

beschliessen:

1. Abschnitt: Allgemeine Bestimmungen

Art. 1 Gegenstand

1 Diese Vereinbarung regelt die Zusammenarbeit im schweizerischen Hochschulbereich zwischen dem Bund und denjenigen Kantonen, die dem Hochschulkonkordat beigetreten sind und diese Vereinbarung unterzeichnet haben (Vereinbarungskantone).

2 Sie regelt in Ergänzung des HFKG und des Hochschulkonkordates die Zusammenarbeit in den folgenden Bereichen:

a. die ge...

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