Vereinbarung zwischen dem Bund und den Kantonen über die Zusammenarbeit im Hochschulbereich (ZSAV) (Anhang 3)
Bundesblatt Nr. 26, 30. Juni 2009 › Seccion Unica
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Vereinbarung zwischen dem Bund und den Kantonen über die Zusammenarbeit im Hochschulbereich (ZSAV) (Anhang 3)
Anhang 3
Vereinbarung zwischen dem Bund und den Kantonen über die Zusammenarbeit im Hochschulbereich (ZSAV) vom ... Der Schweizerische Bundesrat, gestützt auf Artikel 6 Absatz 6 des Bundesgesetzes vom ...1 über die Förderung der Hochschulen und die Koordination im schweizerischen Hochschulbereich (HFKG), und die Regierungen der Vereinbarungskantone, gestützt auf das Interkantonale Konkordat vom ...2 über den Hochschulbereich (Hochschulkonkordat), beschliessen: 1. Abschnitt: Allgemeine Bestimmungen Art. 1 Gegenstand 1 Diese Vereinbarung regelt die Zusammenarbeit im schweizerischen Hochschulbereich zwischen dem Bund und denjenigen Kantonen, die dem Hochschulkonkordat beigetreten sind und diese Vereinbarung unterzeichnet haben (Vereinbarungskantone). 2 Sie regelt in Ergänzung des HFKG und des Hochschulkonkordates die Zusammenarbeit in den folgenden Bereichen: a. die ge...Siehe den Gesamtinhalt dieses Dokumentes
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