Kantonale Fischereiverordnung.

Gesetzessammlung des Kanton Schwyz › Schwyz

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Auszug


Kantonale Fischereiverordnung.

Kantonale Fischereiverordnung 1

(Vom 9. September 1976)

Der Kantonsrat des Kantons Schwyz, 2 gestützt auf § 40 Buchstaben e und h der Kantonsverfassung,3 nach Einsicht in Bericht und Vorlage des Regierungsrates, beschliesst:

I. Allgemeine Bestimmungen

§ 1 4

1. Grundlagen Für die Fischerei in den Gewässern des Kantons Schwyz sind massgebend:

a) das Bundesgesetz über die Fischerei vom 21. Juni 1991 5 sowie die Verord nung zum Bundesgesetz über die Fischerei vom 24. November 1993; 6 b) das kantonale Gesetz über die Fischerei vom 10. Mai 1965; 7 c) die interkantonalen Verträge und Konkordate über die Fischerei im Vier waldstättersee, im Zugersee, im Zürichsee und im Linthkanal;

d) diese Verordnung und die jährlichen Fischereivorschriften.

§ 2

2. Geltungsbereich 1 Diese Verordnung gilt für sämtliche stehenden und fliessenden Gewässer des Kantons Schwyz.

2 Vorbehalten bleiben die ergänzenden und abweichenden Bestimmungen des Gesetzes und der Konkordate.

II. Organisation de...

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