Dekret vom 4. Oktober 2006 über den Beitritt des Kantons Freiburg zum Konkordat über den Vollzug der Freiheitsstrafen und Massnahmen an Erwachsenen und jungen Erwachsenen in den Kantonen der lateinischen Schweiz (Konkordat über den strafrechtlichen Freiheitsentzug an Erwachsenen)Inkrafttreten: 01.01.2007

Auszug


Dekret vom 4. Oktober 2006 über den Beitritt des Kantons Freiburg zum Konkordat über den Vollzug der Freiheitsstrafen und Massnahmen an Erwachsenen und jungen Erwachsenen in den Kantonen der lateinischen Schweiz (Konkordat über den strafrechtlichen Freiheitsentzug an Erwachsenen)Inkrafttreten: 01.01.2007

ASF 2006_113 Dekret

vom 4. Oktober 2006

Inkrafttreten: ..............................

über den Beitritt des Kantons Freiburg zum Konkordat über den Vollzug der Freiheitsstrafen und Massnahmen an Erwachsenen und jungen Erwachsenen in den Kantonen der lateinischen Schweiz (Konkordat über den strafrechtlichen Freiheitsentzug an Erwachsenen)

Der Grosse Rat des Kantons Freiburg

gestützt auf Artikel 48 der Bundesverfassung vom 18. April 1999; gestützt auf Artikel 100 der Verfassung des Kantons Freiburg vom 16. Mai 2004; nach Einsicht in die Botschaft des Staatsrates vom 29. August 2006; auf Antrag dieser Behörde,

beschliesst:

Art. 1 Der Kanton Freiburg tritt dem Konkordat vom 10. April 2006 über den Vollzug der Freiheitsstrafen und Massnahmen an Erwachsenen und jungen Erwachsenen in den Kantonen der lateinischen Schweiz (Konkordat über den strafrechtlichen Freiheitsentzug an Erwachsenen) bei. Der Text dieses Konkordats wird im Anhang zu diesem Dekret veröffentlicht. Art. 2 Dieses Dekret untersteht dem Gesetzesreferendum. Art. 3 Der Staatsrat bestimmt den Zeitpunkt des Inkrafttretens dieses Dekrets. Der Präsident: A. ACKERMANN Die Generalsekretärin: M. ENGHEBEN

Konkordat

vom 10. April 2006

über den Vollzug der Freiheitsstrafen und Massnahmen an Erwachsenen und jungen Erwachsenen in den...

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