Parlamentarische Initiative (Stamm Judith). Anrufinstanz bei Abstimmungskampagnen. Bericht der Staatspolitischen Kommission des Nationalrates

Auszug


Parlamentarische Initiative (Stamm Judith). Anrufinstanz bei Abstimmungskampagnen. Bericht der Staatspolitischen Kommission des Nationalrates

99.427

Parlamentarische Initiative (Stamm Judith) Anrufinstanz bei Abstimmungskampagnen

Bericht der Staatspolitischen Kommission des Nationalrates

vom 25. Oktober 2001

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren,

wir unterbreiten Ihnen gemäss Artikel 21quater Absatz 3 des Geschäftsverkehrsgesetzes (GVG) den vorliegenden Bericht. Gleichzeitig erhält der Bundesrat Gelegenheit zur Stellungnahme.

Die Kommission beantragt mit 13:9 Stimmen, ihrem beiliegenden Gesetzesentwurf zuzustimmen. Eine Minderheit der Kommission (Joder, Antille, Baader Caspar, Engelberger, Fehr Hans, Fischer, Glur, Scherer, Tschuppert, Weyeneth) beantragt Nichteintreten.

25. Oktober 2001 Im Namen der Kommission

11680 Der Vizepräsident: Charles-Albert Antille

Übersicht

Demokratie, und die direkte Demokratie im Besonderen, lebt von der öffentlichen Auseinandersetzung. Eine öffentliche Diskussion ist Voraussetzung dafür, dass sich die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger eine Meinung bilden können. Problematisch wird es, wenn die Debatte von finanzkräftigen Gruppen dominiert wird, welche bewusst Falschinformationen einsetzen, um die Stimmbürger und Stimmbürgerinnen irrezuführen. Oft stehen der Gegenseite nicht die gleichen Mittel zur Verfügung, um solchen Behauptungen im gleichen Rahmen entgegnen zu können.

Vor diesem Hintergrund hat der Nationalrat am 23. März 2000 der parlamentarischen Initiative der früheren Nationalrätin Judith Stamm (CVP/LU) Folge gegeben. Die Initiative (99.427) verlangt die Schaffung eines Gremiums, das während Abstimmungskampagnen zur Beurteilung zweifelhafter Aussagen in Werbetexten angerufen werden kann.

Es wird hier nun in Umsetzung dieser Initiative die Schaffung einer «Anrufinstanz für die Lauterkeit der politischen Werbung» vorgeschlagen. Es geht nicht darum, die Gesinnung von Kampagnenführern und -führerinnen zu beurteilen, sondern durch die Öffentlichmachung von irreführenden oder tatsachenwidrigen Aussagen in Abst...

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