Parlamentarische Initiative (Stamm Judith). Anrufinstanz bei Abstimmungskampagnen. Bericht der Staatspolitischen Kommission des Nationalrates
Bundesblatt Nr. 3, 22. Januar 2002 › Seccion Unica
Angeknüpft als:Bundesblatt Nr. 3, 22. Januar 2002 › Seccion Unica
Angeknüpft als:Auszug
Parlamentarische Initiative (Stamm Judith). Anrufinstanz bei Abstimmungskampagnen. Bericht der Staatspolitischen Kommission des Nationalrates
99.427
Parlamentarische Initiative (Stamm Judith) Anrufinstanz bei AbstimmungskampagnenBericht der Staatspolitischen Kommission des Nationalratesvom 25. Oktober 2001Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren,wir unterbreiten Ihnen gemäss Artikel 21quater Absatz 3 des Geschäftsverkehrsgesetzes (GVG) den vorliegenden Bericht. Gleichzeitig erhält der Bundesrat Gelegenheit zur Stellungnahme.Die Kommission beantragt mit 13:9 Stimmen, ihrem beiliegenden Gesetzesentwurf zuzustimmen. Eine Minderheit der Kommission (Joder, Antille, Baader Caspar, Engelberger, Fehr Hans, Fischer, Glur, Scherer, Tschuppert, Weyeneth) beantragt Nichteintreten.25. Oktober 2001 Im Namen der Kommission11680 Der Vizepräsident: Charles-Albert AntilleÜbersichtDemokratie, und die direkte Demokratie im Besonderen, lebt von der öffentlichen Auseinandersetzung. Eine öffentliche Diskussion ist Voraussetzung dafür, dass sich die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger eine Meinung bilden können. Problematisch wird es, wenn die Debatte von finanzkräftigen Gruppen dominiert wird, welche bewusst Falschinformationen einsetzen, um die Stimmbürger und Stimmbürgerinnen irrezuführen. Oft stehen der Gegenseite nicht die gleichen Mittel zur Verfügung, um solchen Behauptungen im gleichen Rahmen entgegnen zu können.Vor diesem Hintergrund hat der Nationalrat am 23. März 2000 der parlamentarischen Initiative der früheren Nationalrätin Judith Stamm (CVP/LU) Folge gegeben. Die Initiative (99.427) verlangt die Schaffung eines Gremiums, das während Abstimmungskampagnen zur Beurteilung zweifelhafter Aussagen in Werbetexten angerufen werden kann.Es wird hier nun in Umsetzung dieser Initiative die Schaffung einer «Anrufinstanz für die Lauterkeit der politischen Werbung» vorgeschlagen. Es geht nicht darum, die Gesinnung von Kampagnenführern und -führerinnen zu beurteilen, sondern durch die Öffentlichmachung von irreführenden oder tatsachenwidrigen Aussagen in Abst...Siehe den Gesamtinhalt dieses Dokumentes
Geförderte Links
ver las páginas en versión mobile | web
ver las páginas en versión mobile | web
© Copyright 2012, vLex. Alle Rechte vorbehalten.
vLex-Inhalte Schweiz
vLex durchsuchen
Für Berufstätige
Für Mitglieder
Andere Dokumente:
Parlamentarische Initiative. Arbeitsverhältnis und Besoldung des Bundesanwalts oder der Bundesanwältin sowie der Stellvertretenden Bundesanwa... | Verordnung über das öffentliche Beschaffungswesen | Arrêté du Conseil fédéral autorisant un essai de vote électronique dans le canton de Zurich lors de la votation populair... | Ordonnance relative aux émoluments liés au trafic des animaux (OEmol-TA) | Sentenza nº 769 de Tribunali Amministrativi Regionali Abruzzo T.A.R - Abruzzo L Aquila November 20 2007 | Sentencia de Cour de cassation, November 22, 1967 (caso Cour de Cassation, Chambre soci... | sentencia de cour de cassation, february 07, 1973 (caso cour de cassation, chambre sociale, du 7 féier 1973, 72-10.599) | Sentencia de Cour de cassation, February 02, 1977 (caso Cour de Cassation, Chambre sociale, du 2 féier 1977, 76-40.169)