Convention du 4 janvier 1960 instituant l'Association Européenne de Libre-Echange (AELE). Décision du Conseil AELE no 5/1996

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Convention du 4 janvier 1960 instituant l'Association Européenne de Libre-Echange (AELE). Décision du Conseil AELE no 5/1996

Verordnung zum Forschungsgesetz

(Forschungsverordnung)

Änderung vom 28. Juni 2000

Der Schweizerische Bundesrat verordnet:

I

Die Forschungsverordnung vom 10. Juni 19851 wird wie folgt geändert:

Art. 2 Abs. 1

1 Gesuche um Anerkennung sind dem Eidgenössischen Departement des Innern einzureichen; dieses konsultiert die Institutionen der Forschungsförderung und holt anschliessend die Stellungnahme des Schweizerischen Wissenschafts- und Technologierates ein.

Art. 5 Sichtung und Selektion der Themenvorschläge

1 Die Bundesstellen und jede natürliche und juristische Person können dem Bundesamt für Bildung und Wissenschaft Vorschläge für Nationale Forschungsprogramme einreichen.

2 Das Bundesamt für Bildung und Wissenschaft veranlasst einmal jährlich die Sichtung aller eingereichten Vorschläge. Es erstellt unter Berücksichtigung des Zweckes Nationaler Forschungsprogramme nach Artikel 4 eine entsprechende Prioritätenliste. Es kann dazu aussenstehende Fachleute aus Verwaltung und anderen interessierten Kreisen beiziehen.

3 Das Bundesamt für Bildung und Wissenschaft erarbeitet für die nach Absatz 2 als prioritär selektionierten Themen kurze Programmvorschläge, welche die zugehörigen Fragestellungen präzisieren sowie den massgeblichen Forschungsauftrag und weitere Programmvorgaben darlegen.

4 Das Bundesamt für Bildung und Wissenschaft beauf...

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