Jahresbericht 2009 der Parlamentarischen Verwaltungskontrolle. Anhang zum Jahresbericht 2009 der Geschäftsprüfungskommissionen und der Geschäftsprüfungsdelegation der eidgenössischen Räte

Auszug


Jahresbericht 2009 der Parlamentarischen Verwaltungskontrolle. Anhang zum Jahresbericht 2009 der Geschäftsprüfungskommissionen und der Geschäftsprüfungsdelegation der eidgenössischen Räte

Jahresbericht 2009

der Parlamentarischen Verwaltungskontrolle

Anhang zum Jahresbericht 2009 der Geschäftsprüfungskommissionen und der Geschäftsprüfungsdelegation der eidgenössischen Räte

vom 22. Januar 2010

Die Aktivitäten der PVK im Jahr 2009 auf einen Blick

Im vorliegenden Jahresbericht blickt die Parlamentarische Verwaltungskontrolle (PVK) auf ein intensives Geschäftsjahr zurück, in welchem vier Evaluationen, ein Geschäftsprüfungsaudit sowie ein Kurzprojekt zuhanden der Geschäftsprüfungskommissionen der eidgenössischen Räte (GPKs) abgeschlossen werden konnten und drei weitere Evaluationen, ein Geschäftsprüfungsaudit und Aufträge im Rahmen der Inspektion Finanzmarktkrise bearbeitet wurden.

Abgeschlossene Untersuchungen

Bereits drei Jahre nach ihrer Sanierung schrieb die Arbeitslosenversicherung wieder rote Zahlen. Zudem wiesen die Arbeitslosenquoten von Kanton zu Kanton grosse Unterschiede auf. Vor diesem Hintergrund war eine Untersuchung der Führungsund Beaufsichtigungstätigkeit der Bundesbehörden naheliegend. Aus der Evaluation der Führung und Beaufsichtigung der Arbeitslosenkasse geht hervor, dass der Bund diese Aufgabe im Allgemeinen korrekt erfüllt: Die Rechtsgrundlagen sind kohärent und die Strategie sowie die Steuerung beruhen auf adäquaten Zielen und Instrumenten. Die strenge Kontrolle der Arbeitslosenkassen geht mit dem Bestreben einher, die Zusammenarbeit mit diesen kontinuierlich zu verbessern. Gemäss der Evaluation liegen die Probleme in erster Linie: a) in der mangelnden Transparenz in Bezug auf die Wahl und Repräsentativität der Mitglieder der Aufsichtskommission, b) in den Mechanismen zur Problemfrüherkennung und und bei den Reaktionen des Bundesrates, der Aufsichtskommission und der Ausgleichsstelle sowie c) in der Vollzugsaufsicht des Bundesrates. Der den Vollzugsorganen gewährte Hand-lungsspielraum hat zu unterschiedlich effizienten Methoden, heterogenen Praktiken und dementsprechend ungleichen Ergebnissen geführt, die nicht eindeutig erklärt werden können. Bislang sah der Bundesrat jedoch keinen Widerspruch zwischen dieser Heterogenität und der Notwendigkeit eines einheitlichen Gesetzesvollzugs, den er sicherzustellen hat.

Sechs Jahre nach Inkrafttreten des Bundespersonalgesetzes lagen Problemhinweise zur Qualität der Steuerung und zur Umsetzung der Personalpolitik und ihrer Hauptziele vor. Wie die Evaluation der Personalpolitik des Bundes zeigt, liegt das Problem weder in den Arbeitsbedingungen (Lohn, Work-Life-Balance, Aus- und Weiterbildung) noch in der Umsetzung der Hauptziele. Die hauptsächlichen Defizite liegen vielmehr bei der ungenügenden Steuerung von Seiten des Bundesrates und des Eidgenössischen Finanzdepartements. Die Dezentralisierung der HR-Kompetenzen an die Departemente und an Bundesämter wurde nicht von der vom Bundesrat angekündigten verstärkten Steuerung begleitet.

Die Zusammenarbeit der Bundesverwaltung mit NGOs (non-governmental organizations, Nichtregierungsorganisationen) stand in Politik und Medien wiederholt in der Kritik, insbesondere im Bereich Entwicklungszusammenarbeit. Die PVK hat daher die Steuerung der Kooperationen mit NGOs durch die Bundesverwaltung im Bereich Entwicklungszusammenarbeit und vergleichend auch in den Bereichen Landwirtschaft und Umwelt vertieft untersucht. Dazu wurden sowohl die normativen

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Vorgaben als auch die tatsächliche Kooperationspraxis in 14 Einzelfällen beschrieben und bewertet. Die PVK hat dabei festgestellt, dass die Verwaltung den beiden wesentlichen Hauptrisiken in der Zusammenarbeit mit NGOs in vielen Fällen nur ungenügend begegnet: nur in fünf der untersuchten Fälle können jene Massnahmen, welche das Risiko einer Zweckentfremdung von Bundesmitteln soweit wie möglich minimieren sollen, als hinreichend beurteilt werden; die Vorkehrungen gegen die Entstehung von Monopolsituationen erachten wir sogar nur in einem der 14 Fälle als genügend. Der bereichsübergreifende Vergleich hat aber au...

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