Jahresbericht des Bundesrates über die Tätigkeiten der Schweiz im Europarat im Jahr 2006

Auszug


Jahresbericht des Bundesrates über die Tätigkeiten der Schweiz im Europarat im Jahr 2006

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Jahresbericht

des Bundesrates über die Tätigkeiten der Schweiz im Europarat im Jahr 2006

vom 15. Juni 2007

Sehr geehrte Frau Nationalratspräsidentin

Sehr geehrter Herr Ständeratspräsident

Sehr geehrte Damen und Herren

Wir unterbreiten Ihnen den Bericht des Bundesrates über die Tätigkeiten der Schweiz im Europarat im Jahr 2006 und beantragen Ihnen, davon Kenntnis zu nehmen.

Wir versichern Sie, sehr geehrte Frau Nationalratspräsidentin, sehr geehrter Herr Ständeratspräsident, sehr geehrte Damen und Herren, unserer vorzüglichen Hochachtung.

15. Juni 2007 Im Namen des Schweizerischen Bundesrates

Die Bundespräsidentin: Micheline Calmy-Rey

Die Bundeskanzlerin: Annemarie Huber-Hotz

Übersicht

Das Ministerkomitee des Europarates hielt seine 116. Session am 18./19. Mai 2006 in Strassburg ab. Haupttraktandum war die Umsetzung der Beschlüsse des dritten Gipfeltreffens des Europarates (2005).

Im Berichtszeitraum fällte der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte neun Urteile in Schweizer Fällen. In allen neun Fällen stellte der Gerichtshof eine Verletzung der Europäischen Menschenrechtskonvention fest.

Die Schweiz legt weiterhin grossen Wert auf die Mitgliedschaft im Europarat. Sie wird ihre Tätigkeit weiterhin auf die drei Kernbereiche des Europarates, das heisst Rechtsstaatlichkeit, Demokratie und Wahrung der Menschenrechte, konzentrieren und wie folgt weiterentwickeln:

- Hinwirken auf eine grössere Effizienz des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte;

- Umsetzung der bestehenden Rechtsnormen des Europarates und Ausarbeitung neuer Normen in den drei Kernbereichen.

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Bericht

1 Wichtigste Entwicklungen im Jahr 2006

Dieser Bericht gibt einen Überblick über die Tätigkeiten der Schweiz in den zahlrei-chen Zuständigkeitsbereichen des Europarates im vergangenen Jahr. Ein einleitendes Kapitel (Ziff. 1.1) legt zusätzlich die Ziele und Handlungsschwerpunkte der Schweiz im Europarat dar. Dieses Kapitel zeigt auf, welche Bedeutung der Europarat für unsere Aussenpolitik hat, und unterstreicht gleichzeitig, wie wichtig es für die Schweiz ist, sich bei den Mitgliedstaaten, die in den letzten Jahren beigetreten sind, für die konkrete Anwendung der Prinzipien des Europarates einzusetzen.

1.1 Ziele und Handlungsschwerpunkte der Schweiz im Europarat

1.1.1 Bedeutung des Europarates für die Schweiz

Der Europarat nimmt bei der Durchsetzung der Menschenrechte und der Förderung der Rechtsstaatlichkeit und der Demokratie - also in Bereichen, die zu unseren aussenpolitischen Zielen gehören - eine Schlüsselrolle ein. Im Europarat trägt die Schweiz zur Errichtung und Festigung demokratischer Gesellschaften auf dem europäischen Kontinent bei.

Der wichtigste Grundpfeiler des Europarates ist der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte, der den 800 Millionen Europäerinnen und Europäern ein konkretes Instrument des Menschenrechtsschutzes bietet. Die Überlastung des Gerichtshofs (bei dem derzeit rund 90 000 Verfahren hängig sind) stellt allerdings ein grosses Problem dar. Daher hat sich die Schweiz sehr aktiv für Reformen eingesetzt, um diese Überlastung zu verringern. So war sie massgeblich an der Ausarbeitung des Protokolls Nr. 141 zur EMRK beteiligt.

Eine der Besonderheiten des Europarates ist die entscheidende Rolle der Parlamentarischen Versammlung. Sie gibt der Organisation w...

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