Abkommen zwischen der Republik Island, dem Fürstentum Liechtenstein, der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Republik Korea über Investitionen

Auszug


Abkommen zwischen der Republik Island, dem Fürstentum Liechtenstein, der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Republik Korea über Investitionen

Übersetzung1

Abkommen

zwischen der Republik Island, dem Fürstentum Liechtenstein, der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Republik Korea über Investitionen

Abgeschlossen in Hongkong am 15. Dezember 2005 Von der Bundesversammlung genehmigt am 19. Juni 20062 Schweizerische Ratifikationsurkunde hinterlegt am 27. Juni 2006 In Kraft getreten für die Schweiz am 1. September 2006

Die Republik Island, das Fürstentum Liechtenstein und die Schweizerische Eidgenossenschaft (im Folgenden als «EFTA-Parteien» bezeichnet)

und die Republik Korea (im Folgenden als «Korea» bezeichnet),

im Folgenden als «die Parteien» bezeichnet,

in der Erkenntnis, dass gegenseitig geförderte Investitionsmöglichkeiten private Kapitalflüsse und die wirtschaftliche Entwicklung der Parteien beleben;

im Bestreben, günstige Bedingungen für Investitionen von Investoren der einen Seite im Hoheitsgebiet der anderen Seite zu schaffen und zu erhalten sowie den betreffenden Investoren und deren Investitionen Schutz zu gewähren;

eingedenk der gleichzeitigen Unterzeichnung eines Freihandelsabkommens zwischen den EFTA-Staaten und Korea3 (im Folgenden als «das Freihandelsabkommen» bezeichnet);

bestätigend, dass das vorliegende Abkommen Bestandteil der Instrumente zur Schaffung einer Freihandelszone zwischen den EFTA-Staaten und Korea bildet, worauf sich Artikel 1.4 des Freihandelsabkommens bezieht; haben Folgendes vereinbart:

Art. 1 Begriffsbestimmungen

Für die Zwecke dieses Abkommens:

1. bedeutet «Unternehmen» jedes Gebilde, das gemäss den anwendbaren Rechtsvorschriften gegründet oder organisiert ist, unabhängig davon, ob mit oder ohne Gewinnzweck, in Privat- oder Staatseigentum oder unter privater oder staatlicher Kontrolle s...

Siehe den Gesamtinhalt dieses Dokumentes

Geförderte Links




ver las páginas en versión mobile | web

ver las páginas en versión mobile | web

© Copyright 2012, vLex. Alle Rechte vorbehalten.

vLex-Inhalte Schweiz

vLex durchsuchen

Für Berufstätige

Für Mitglieder

Unternehmen