Protokoll über die Vorrechte und Immunitäten des europäischen Zentrums für mittelfristige Wettervorhersage
Amtliche Sammlung des Bundesrechts Nr. 36, 6. September 2011 › Einzig
Angeknüpft als:Amtliche Sammlung des Bundesrechts Nr. 36, 6. September 2011 › Einzig
Angeknüpft als:Auszug
Protokoll über die Vorrechte und Immunitäten des europäischen Zentrums für mittelfristige Wettervorhersage
Originaltext
Protokoll über die Vorrechte und Immunitäten des europäischen Zentrums für mittelfristige Wettervorhersage Abgeschlossen in Brüssel am 11. Oktober 1973 Schweizerische Ratifikationsurkunde hinterlegt am 24. April 1974 In Kraft getreten am 1. November 1975 Geändert in Brüssel am 22. April 20051In Kraft getreten am 6. Juni 2010 Die Vertragsstaaten des am 11. Oktober 19732 in Brüssel unterzeichneten Übereinkommens zur Errichtung des Europäischen Zentrums für mittelfristige Wettervorhersage, in dem Wunsch die zum ordnungsgemässen Betrieb des Zentrums erforderlichen Vorrechte und Immunitäten festzulegen, sind wie folgt übereingekommen: Art. 1 1. Vorbehaltlich der Bestimmungen dieses Protokolls sind die Räumlichkeiten des Zentrums unverletzlich. 2. Die Behörden des Staates, in dem das Zentrum seinen Sitz hat, dürfen die Räumlichkeiten des Zentrums nur mit Genehmigung des Generaldirektors oder der vom Generaldirektor bezeichneten Person betreten. Bei Ausbruch von Feuer oder in and...Siehe den Gesamtinhalt dieses Dokumentes
Geförderte Links
ver las páginas en versión mobile | web
ver las páginas en versión mobile | web
© Copyright 2012, vLex. Alle Rechte vorbehalten.
vLex-Inhalte Schweiz
vLex durchsuchen
Für Berufstätige
Für Mitglieder