Bericht des Bundesrates über ein Inventar und eine Evaluation der wirtschaftsrechtlichen Verfahren in der Bundesgesetzgebung (Antwort auf das Postulat David 96.3607 'Administrative Belastungen')
Bericht des Bundesrates über ein Inventar und eine Evaluation der wirtschaftsrechtlichen Verfahren in der Bundesgesetzgebung (Antwort auf das Postulat David 96.3607 'Administrative Belastungen')
zu 96.3607Bericht des Bundesrates über ein Inventar und eine Evaluation der wirtschaftsrechtlichen Verfahren in der Bundesgesetzgebung(Antwort auf das Postulat David 96.3607 «Administrative Belastungen»)vom 17. Februar 1999Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herrendie administrative Entlastung der kleinen und mittleren Unternehmen ist eines der Ziele der laufenden Legislatur. Ein «Inventar und eine Evaluation der bundesrechtli-chen Bewilligungsverfahren» vorzulegen, zählt zu den Zielsetzungen des Bundesrates für das Jahr 1998. Entsprechend unterbreiten wir Ihnen den vorliegenden Bericht zur Kenntnisnahme.Gleichzeitig beantragen wir Ihnen, das folgende Postulat abzuschreiben:1997 P 96.3607 Administrative Belastungen (9. 12. 1996, N 21. 3. 97 David)Wir versichern Sie, sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren, unserer vorzüglichen Hochachtung.17. Februar 1999 Im Namen des Schweizerischen BundesratesDie Bundespräsidentin: Ruth DreifussDer Bundeskanzler: François CouchepinÜbersichtDie Strukturreformen haben in den neunziger Jahren mit der Schaffung eines Schweizerischen Binnenmarktes begonnen. Es schlossen sich sektorale Reformen im Bereich der Infrastrukturen und des para-staatlichen Sektors an. Die dritte Phase in diesem Prozess, der auf die Anpassung der Rahmenbedingungen zielt, gilt der Verwaltung. Sie gewinnt an Glaubwürdigkeit und wird von den Wirtschaftskreisen als Partner verstanden, wenn sie ihre Leistungsfähigkeit steigert. Genau diesem Zweck dient dieser Bericht, indem er eingehend den Ablauf der bundesrechtlichen Verfahren prüft, welche Bürger und Unternehmen mit der Verwaltung in Kontakt bringen, und indem er Verbesserungsmöglichkeiten aufzeigt.Der Bundesrat entspricht mehreren Anliegen, wenn er diesen Bericht annimmt. Erstens ist dieser Bericht, wie der Titel zum Ausdruck bringt, explizit die Antwort auf das Postulat David, das genau ein solches Inventar und eine solche Evaluation der wirtschaftsrechtlichen Verfahren in der Bundesgesetzgebung fordert (der Aufbau des Berichts folgt sehr eng dem Auftrag des Postulates). Zweitens legt der Bericht die verschiedenen Ueberlegungen dar, welche es dem Bundesrat gestatteten, mit Beschluss vom 21. Oktober 1998 zu entscheiden, wie zahlreichen parlamentarischen Vorstössen zu entsprechen sei, die alle die Erwartungen von Wirtschaftskreisen hinsichtlich einer administrativen Entlastung der KMU zum Ausdruck brachten. Drit-tens bildet dieser Bericht eine solide Grundlage für zukünftige Deregulierungsbestrebungen.Dieser Bericht wurde in enger Zusammenarbeit mit den betroffenen Bundesämtern erarbeitet, die in jede Phase einbezogen wurden (zuerst mittels eines Fragebogens, dann durch Besprechungen). Der Bericht wurde von Wirtschaftswissenschaftern erarbeitet und berührt rechtliche, volkswirtschaftliche und betriebswirtschaftliche Fragen. Er will eine Gesamtsicht vermitteln, was nur möglich ist, wenn zu Kategorisierungen gegriffen wird. Ein gewisses subjektives Element fliesst in diese Kategorisierungen ein. Hinzu kommt (schon wegen des Umfangs des Berichtes), dass die rechtlichen und sachpolitischen Gesichtspunkte bei den untersuchten Verfahren nur eine verkürzte Darstellung erfahren konnten.Das Inventar erfasst rund 300 bundesrechtliche Verfahren, welche von Bundesstellen vollzogen werden; weiter enthält es eine Liste der von den Kantonen vollzogenen Verfahren. Die 300 Verfahren teilen sich wie folgt auf: Zwei Drittel sind sog. soziale Regulationen, rund 20% wirtschaftliche Regulationen, der Rest regelt die Nutzung natürlicher Ressourcen. Fast alle bezwecken den Schutz der Interessen der Allgemeinheit, wenn z. T. auch nur in sekundärer Weise; aber einige Verfahren verschaffen auch dem Gesuchsteller Vorteile oder bringen der Verwaltung Erleichterungen. Die vor allem bei den sozialen Regulationen massgebende Verpflichtung, unser Recht eurokompatibel auszugestalten, und der beschränkte Anteil wirtschaftlicher Regulationen (einschliesslich der Konzessionen für die Nutzung natürlicher Ressourcen) beschränken die Möglichkeiten für einen markanten Abbau des Regulierungsapparates und führen dazu, dass vor allem auch Verbesserungen bei der Abwicklung der Verfahren gesucht werden müssen.Die Verbesserungsmöglichkeiten, die bezogen auf alle Fälle geprüft wurden, fallen in die folgenden Kategorien: Verfahrensbeschleunigung, Verfahrenskoordination (zwischen Bundesbehörden, mit kantonalen Behörden, international), Änderung rechtlicher Bestimmungen, Einsatz alternativer Instrumente statt herkömmlicher Bewilligungsverfahren (Meldepflichten, nachgängige Kontrolle, Freistellungen, Lenkungsabgaben usw.), Verzicht. Schliesslich wurde die Haltung der Verwaltung hinsichtlich des Einsatzes der Instrumente der Neuen Verwaltungsführung erfragt.Fristen für die Behandlung von Gesuchen zu setzen, erscheint als möglich, bedingt allerdings, dass man die sehr unterschiedliche A...