Internationales Kakao-Übereinkommen von 2010

Auszug


Internationales Kakao-Übereinkommen von 2010

Übersetzung1

Internationales Kakao-Übereinkommen von 2010

Präambel

Die Vertragsparteien dieses Übereinkommens,

(a) in Anerkennung des Beitrags des Kakaosektors zur Armutsbekämpfung und zur Verwirklichung der international vereinbarten Entwicklungsziele, einschliesslich der Millennium-Entwicklungsziele (MDG);

(b) in Anerkennung der Bedeutung von Kakao und Kakaohandel für die Wirtschaft der Entwicklungsländer als Einkommensquelle ihrer Bevölkerungen sowie in Anerkennung der grossen Bedeutung des Kakaohandels für ihre Exporteinnahmen und die Ausarbeitung ihrer Programme zur wirtschaft-lichen und sozialen Entwicklung;

(c) in Anerkennung der Bedeutung des Kakaosektors für den Lebensunterhalt von Millionen Menschen insbesondere in Entwicklungsländern, wo die Kakaoerzeugung die hauptsächliche direkte Einkommensquelle von Klein-bauern darstellt;

(d) in Anerkennung, dass eine enge internationale Zusammenarbeit zu Kakaoangelegenheiten und ein fortlaufender Dialog zwischen allen Akteuren in der Kakaowertschöpfungskette zur nachhaltigen Entwicklung der Weltkakaowirtschaft beitragen können;

(e) in Anerkennung der Bedeutung strategischer Partnerschaften zwischen den ein- und ausführenden Mitgliedern zur Sicherstellung der Erreichung einer nachhaltigen Kakaowirtschaft;

(f) in Anerkennung der Erfordernis, im beiderseitigen Interesse von Erzeugern und Verbrauchern die Transparenz im internationalen Kakaomarkt sicherzustellen;

(g) in Anerkennung des Beitrags der vorausgegangenen Internationalen KakaoÜbereinkommen von 1972, 1975, 1980, 1986, 1993 und 2001 zur Entwick-lung der Weltkakaowirtschaft;

sind wie folgt übereingekommen:

1 Übersetzung des englischen Originaltextes.

Internationales Kakao-Übereinkommen von 2010

Kapitel I: Zielsetzung

Art. 1 Zielsetzung

Zur Stärkung des Weltkakaosektors, zur Unterstützung seiner nachhaltigen Entwick-lung und zur Vergrösserung der Vorteile für alle Anspruchsgruppen bestehen die Ziele des siebten Internationalen Kakao-Übereinkommens darin:

(a) die internationale Zusammenarbeit in der Weltkakaowirtschaft zu fördern;

(b) einen geeigneten Rahmen zur Erörterung aller Fragen zu Kakao zwischen Regierungen und mit dem Privatsektor zu schaffen;

(c) zur Stärkung der nationalen Kakaowirtschaft der Mitgliedsländer beizutragen durch die Erarbeitung, Entwicklung und Evaluation geeigneter Vorhaben, die den einschlägigen Institutionen zur Finanzierung und Durchführung vorzulegen sind, sowie zur Finanzsuche für Vorhaben, die den Mitgliedern und der Weltkakaowirtschaft dienen;

(d) nach gerechten Preisen zu streben, die in der Kakaowertschöpfungskette sowohl für Produzenten als auch Konsumenten zu angemessenem Wirtschaftsertrag führen, und im Interesse aller Mitglieder zu einer ausgewogenen Entwicklung der Weltkakaowirtschaft beizutragen;

(e) eine wirtschaftlich, sozial und ökologisch nachhaltige Kakaowirtschaft zu fördern;

(f) Forschung und die Umsetzung ihrer Ergebnisse zu fördern durch die Förde-rung von Schulungs- und Informationsprogrammen, die den Transfer von kakaotauglichen Technologien zu den Mitgliedern ermöglichen;

(g) in der Weltkakaowirtschaft und insbesondere im Kakaohandel Transparenz durch die Sammlung, Analyse und Verbreitung einschlägiger statistischer Angaben und die Durchführung entsprechender Untersuchungen sowie die Beseitigung von Handelshemmnissen zu fördern;

(h) den Verbrauch von Schokolade und Erzeugnissen auf Kakaogrundlage unter anderem durch die Förderung der positiven Eigenschaften von Kakao, einschliesslich des Gesundheitsnutzens, zu fördern, um in enger Zusammenarbeit mit dem Privatsektor die Nachfrage nach Kakao zu steigern;

(i) die Mitglieder dazu zu ermutigen, die Kakaoqualität zu fördern und im Kakaosektor angemessene Lebensmittelsicherheitsverfahren zu entwickeln;

(j) die Mitglieder zur Ausarbeitung von Strategien zur Steigerung der Kapazitäten lokaler Gemeinschaften und Kleinbauern, Vorteile aus der Kakaoerzeugung zu ziehen, zu ermutigen und so zur Armutsbekämpfung beizutragen;

(k) die Verfügbarkeit von Informationen zu Finanzinstrumenten und -dienstleistungen, die Kakaoerzeugern dienen können, zu erleichtern, einschliesslich dem Zugang zu Finanzierungsquellen und Risikomanagementmethoden.

Internationales Kakao-Übereinkommen von 2010

Kapitel II: Begriffsbestimmungen

Art. 2 Begriffsbestimmungen

Im Sinne dieses Überein...

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