Internationales Kaffee-Übereinkommen von 2007
Bundesblatt Nr. 8, 24. Februar 2009 › Seccion Unica
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Internationales Kaffee-Übereinkommen von 2007
Anhang 2 Präambel Die Vertragsregierungen dieses Übereinkommens, in Anerkennung der aussergewöhnlichen Bedeutung des Kaffees für die Wirtschaft vieler Länder, deren Ausfuhrerlöse sowie das Erreichen ihrer sozialen und wirtschaftlichen Entwicklungsziele weitgehend von diesem Erzeugnis abhängig sind; in Anerkennung der Bedeutung des Kaffeesektors für den Lebensunterhalt von Millionen von Menschen, insbesondere in Entwicklungsländern, und unter Berücksichtigung der Tatsache, dass in vielen dieser Länder die Erzeugung in kleinen Familienbetrieben erfolgt; in Anerkennung des Beitrags eines nachhaltigen Kaffeesektors zum Erreichen der international vereinbarten Entwicklungsziele, namentlich der Millenniumsentwicklungsziele (MDG) und insbesondere der Armutsbeseitigung; in Anerkennung der Notwendigkeit, die nachhaltige Entwicklung des Kaffeesektors zu fördern, und damit zur Steigerung von Beschäftigung und Einkommen, zu höheren Lebensstandards und zu besseren Arbeitsbedingungen in den Mitgliedländern beizutragen; in der Erwägung, dass eine enge internationale Zusammenarbeit in Kaffeeangelegenheiten, wie etwa beim internationalen Handel, einen wirtschaftlich diversifizierten globalen Kaffeesektor, die wirtschaftliche und soziale Entwicklung der Erzeugerländer, die Steigerung der Kaffeeerzeugung und des Kaffeeverbrauchs sowie die Verbesserung der Beziehungen zwischen Kaffee-Ausfuhrländern und KaffeeEinfuhrländern fördern kann; in der Erwägung, dass die Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedern, internationalen Organisationen, dem Privatsektor und allen anderen Interessengruppen zur Entwicklung des Kaffeesektors beitragen kann; in Anerkennung der Tatsache, dass ein besserer Zugang zu Informationen im Zusammenhang mit Kaffee und zu marktwirtschaftlichen Risikomanagement-Strategien dazu beitragen kann, dass Ungleichgewichte in Erzeugung und Verbrauch vermieden werden, die zu ausgeprägten Preisschwankungen zum Nachteil sowohl der Erzeuger als auch der Verbraucher führen können; 1 Übersetzung des französischen Originaltextes. Übersetzung1 Internationales Kaffee-Übereinkommen von 2007 Internationales Kaffee-Übereinkommen von 2007 in Anbetracht der Vorteile, die aus der internationalen Zusammenarbeit aufgrund der Anwendung der Internationalen Kaffee-Übereinkommen von 1962, 1968, 1976, 1983, 1994 und 2001 erwachsen sind, sind wie folgt übereingekommen: Kapitel I: Zielsetzung Art. 1 Zielsetzung Ziel dieses Übereinkommen ist es, den globalen Kaffeesektor zu stärken und für seine nachhaltige Ausdehnung in einem marktwirtschaftlichen Umfeld zugunsten aller Beteiligten in diesem Bereich zu sorgen, und im Hinblick darauf: 1. die internationale Zusammenarbeit in Kaffeeangelegenheiten zu fördern; 2. ein Forum für zwischenstaatliche Konsultationen sowie für Konsultationen mit dem privaten Sektor über Kaffeeangelegenheiten zu schaffen; 3. Mitglieder dazu zu ermutigen, eine nachhaltige Kaffeewirtschaft in wirtschaftlicher, sozialer und ökologischer Hinsicht zu entwickeln; 4. ein Forum für Konsultationen zur Verständigung hinsichtlich der strukturellen Bedingungen in den internationalen Märkten zu schaf...Siehe den Gesamtinhalt dieses Dokumentes
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