Internationales Übereinkommen von 1992 über die Errichtung eines Internationalen Fonds zur Entschädigung für Ölverschmutzungsschäden (Fondsübereinkommen von 1992)

Amtliche Sammlung des Bundesrechts Nr. 18, 1. Mai 2007Einzig › Internationales

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Auszug


Internationales Übereinkommen von 1992 über die Errichtung eines Internationalen Fonds zur Entschädigung für Ölverschmutzungsschäden (Fondsübereinkommen von 1992)

Übersetzung1

Internationales Übereinkommen von 1992 über die Errichtung eines Internationalen Fonds zur Entschädigung für Ölverschmutzungsschäden

(Fondsübereinkommen von 1992)

Abgeschlossen in London am 27. November 1992

Von der Bundesversammlung genehmigt am 11. Dezember 19952 Ratifikationsurkunde von der Schweiz hinterlegt am 10. Oktober 2005 In Kraft getreten für die Schweiz am 10. Oktober 2006

Allgemeine Bestimmungen Art. 1

Im Sinne dieses Übereinkommens haben die nachstehenden Ausdrücke folgende Bedeutung:

1. «Haftungsübereinkommen von 19923» bedeutet das Internationale Übereinkommen von 1992 über die zivilrechtliche Haftung für Ölverschmutzungsschäden.

1bis. «Fondsübereinkommen von 1971» bedeutet das Internationale Übereinkommen von 1971 über die Errichtung eines internationalen Fonds zur Entschädigung für Ölverschmutzungsschäden. Für die Vertragsparteien des Protokolls von 1976 zu jenem Übereinkommen bezeichnet dieser Ausdruck das Fondsübereinkommen von 1971 in der durch das genannte Protokoll geänderten Fassung.

2. «Schiff», «Person», «Eigentümer», «Öl», «Verschmutzungsschäden», «Schutzmassnahmen», «Ereignis» und «Organisation» haben dieselbe Bedeutung wie in Artikel 1 des Haftungsübereinkommens von 1992.

3. «Beitragspflichtiges Öl» bedeutet Rohöl und Heizöl entsprechend der Begriffsbestimmung unter den Buchstaben a und b:

a) «Rohöl» bedeutet jedes natürlich in der Erde vorkommende flüssige Kohlenwasserstoffgemisch, gleichviel ob es für Beförderungszwecke behandelt worden ist oder nicht. Dazu gehören auch Rohöle, aus denen bestimmte Destillatsteile entfernt worden sind (gelegentlich als leicht destillierte Rohöle bezeichnet) oder denen bestimmte Destillatsteile zugesetzt worden sind (gelegentlich als «versetzte» oder «aufbereitete Rohöle» bezeichnet).

b) «Heizöl» bedeutet schwere Destillate oder Rückstände von Rohöl oder Gemische solcher Stoffe, die zur Verwendung als Heizmaterial für die Erzeugung von Wärme oder Energie bestimmt sind und deren Qualität der Spezifikation der «American Society for Testing and Materials» für NumSR 0.814.292 1 Übersetzung des französischen Originaltextes (RO 2007 1913).

2 AS 1998 1015

3 SR 0.814.291.2

2005-1354 1913

Fondsübereinkommen von 1992 AS 2007

tor entsprechend den folgenden Bestimmungen dieses Artikels anzulegen und auf dem Laufenden zu halten ist.

2. Für die in Absatz 1 angeführte...

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