Interkantonale Vereinbarung über die Anerkennung von Ausbildungsabschlüssen ...

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230.31 Interkantonale Vereinbarung über die Anerkennung von Ausbildungsabschlüssen (Diplomanerkennungsvereinbarung) vom 18. Februar 1993 / 16. Juni 2005 1 Zweck Art. 1. 1 Die Vereinbarung regelt die Anerkennung kantonaler Ausbildungsabschlüsse, die...

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Auszug


Interkantonale Vereinbarung über die Anerkennung von Ausbildungsabschlüssen ...

230.31

Interkantonale Vereinbarung über die Anerkennung von Ausbildungsabschlüssen (Diplomanerkennungsvereinbarung)

vom 18. Februar 1993 / 16. Juni 2005[1]

Zweck

[2]

2 Sie regelt in Anwendung nationalen und internationalen Rechts die Anerkennung ausländischer Ausbildungsabschlüsse.[3]

3 Sie fördert den freien Zugang zu weiterführenden Schulen und zur Berufsausübung. Sie hilft mit, die Qualität der Ausbildungen für die gesamte Schweiz sicherzustellen.

4 Sie bildet die Grundlage für Vereinbarungen zwischen Bund und Kantonen nach Art. 16 Abs. 2 des Fachhochschulgesetzes des Bundes.[4]

...

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