Interkantonale Vereinbarung betreffend die Melioration der Linthebene in den Kantonen Schwyz und St. Gallen.

Gesetzessammlung des Kanton Schwyz › Schwyz

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Auszug


Interkantonale Vereinbarung betreffend die Melioration der Linthebene in den Kantonen Schwyz und St. Gallen.

Interkantonale Vereinbarung betreffend die Melioration der Linthebene in den Kantonen Schwyz und St. Gallen 1

(Vom 29. Juni 1995)

Die Kantone Schwyz und St. Gallen vereinbaren:

I. Allgemeine Bestimmungen

Art. 1

Name, Sitz, Rechtsnatur Das Werk «Linthebene-Melioration» ist eine öffentlich-rechtliche Anstalt mit eigener Rechtspersönlichkeit. Es übernimmt Rechte und Pflichten des eidgenössischen Werks «Linthebene-Melioration».2 Sitz des Werks ist Uznach.

Art. 2

Aufgaben Das Werk:

a) erhält die Ertragsfähigkeit des Bodens im Beizugsgebiet;

b) fördert die Bewirtschaftung nach der Bodenbeschaffenheit;

c) unterhält, erneuert und ergänzt Werkanlagen.

Die Ergänzung von Entwässerungsanlagen, die im überwiegenden Interesse eines...

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