Interkantonale Vereinbarung über die Harmonisierung der obligatorischen ...

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211.41 Interkantonale Vereinbarung über die Harmonisierung der obligatorischen Schule vom 14. Juni 2007 1 I. Zweck und Grundsätze der Vereinbarung Zweck Art. 1. 1 Die Vereinbarungskantone harmonisieren die obligatorische Schule, indem sie a) die Ziele...

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Auszug


Interkantonale Vereinbarung über die Harmonisierung der obligatorischen ...

211.41

Interkantonale Vereinbarung über die Harmonisierung der obligatorischen Schule

vom 14. Juni 2007[1]

I.

Zweck und Grundsätze der Vereinbarung

Zweck

Art. 1. 1 Die Vereinbarungskantone harmonisieren die obligatorische Schule, indem siea) die Ziele des Unterrichts und die Schulstrukturen harmonisieren; b) die Qualität und Durchlässigkeit des Schulsystems durch gemeinsame Steuerungsinstrumente entwickeln und sichern.

Grundsätze

Art. 2. 1 Im Respekt vo...

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