Interkantonale Vereinbarung über die Aufsicht sowie die Bewilligung und ...

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455.31 Interkantonale Vereinbarung über die Aufsicht sowie die Bewilligung und Ertragsverwendung von interkantonal oder gesamtschweizerisch durchgeführten Lotterien und Wetten vom 7. Januar 2005 1 Die Kantone, gestützt auf die Art. 15, 16 und 34 des...

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Auszug


Interkantonale Vereinbarung über die Aufsicht sowie die Bewilligung und ...

455.31

Interkantonale Vereinbarung über die Aufsicht sowie die Bewilligung und Ertragsverwendung von interkantonal oder gesamtschweizerisch durchgeführten Lotterien und Wetten

vom 7. Januar 2005[1]

Die Kantone,

gestützt auf die Art. 15, 16 und 34 des BG betreffend die Lotterien und die gewerbsmässigen Wetten vom 8. Juni 1923[2],

vereinbaren:

I.

Allgemeine Bestimmungen

1.

Gegenstand und Zweck

Gegenstand

[3] oder der Convention relative à la Loterie de la Suisse Romande vom 6. Februar 1985[4] unterstehen.

Zweck

Art. 2. 1 Diese...

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