Dekret vom 17. September 2002 über den Beitritt des Kantons Freiburg zur Änderung des Konkordats über die Schweizerische Ingenieurschule für LandwirtschaftInkrafttreten: 01.12.2002 

Auszug


Dekret vom 17. September 2002 über den Beitritt des Kantons Freiburg zur Änderung des Konkordats über die Schweizerische Ingenieurschule für LandwirtschaftInkrafttreten: 01.12.2002 

ASF 2002_091 Dekret

vom 17. September 2002

Inkrafttreten: ..............................

über den Beitritt des Kantons Freiburg zur Änderung des Konkordats über die Schweizerische Ingenieurschule für Landwirtschaft

Der Grosse Rat des Kantons Freiburg

gestützt auf Artikel 48 der Bundesverfassung; gestützt auf die Artikel 45 und 52 der Staatsverfassung des Kantons Freiburg vom 7. Mai 1857; nach Einsicht in die Botschaft des Staatsrats vom 18. Juni 2002; auf Antrag dieser Behörde,

beschliesst:

Art. 1 Der Kanton Freiburg tritt der Änderung vom 22. Juni 2001 des Konkordats über die Schweizerische Ingenieurschule für Landwirtschaft bei. Art. 2 Der Staatsrat wird mit dem Vollzug dieses Dekrets beauftragt. Er bestimmt das Datum des Inkrafttretens. Art. 3 Dieses Dekret untersteht dem Gesetzesreferendum. Der Präsident: P. SANSONNENS D...

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