Protokoll zur Änderung des Abkommens zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Republik Indien zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen mit Protokoll, unterzeichnet am 2. November 1994 in Neu Delhi, geändert durch das am 16. Februar 2000 in Neu Delhi unterzeichnete Zusatzprotokoll

Auszug


Protokoll zur Änderung des Abkommens zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Republik Indien zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen mit Protokoll, unterzeichnet am 2. November 1994 in Neu Delhi, geändert durch das am 16. Februar 2000 in Neu Delhi unterzeichnete Zusatzprotokoll

Originaltext

Protokoll

zur Änderung des Abkommens zwischen der

Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Republik Indien

zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen mit Protokoll, unterzeichnet am 2. November 1994 in Neu Delhi, geändert durch das am 16. Februar 2000 in Neu Delhi unterzeichnete Zusatzprotokoll

Der Schweizerische Bundesrat

und

die Regierung der Republik Indien,

vom Wunsch geleitet, ein Protokoll (nachstehend «Änderungsprotokoll») zur Ände-rung des am 2. November 1994 in Neu Delhi unterzeichneten Abkommens zwischen den Vertragsparteien zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen in der Fassung nach dem am 16. Februar 2000 in Neu Delhi unterzeichneten Zusatzprotokoll abzuschliessen (im Folgenden als das «Abkommen» bezeichnet),

haben Fol...

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