Vereinbarung zwischen dem Bundesrat der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Regierung der Hellenischen Republik über die Einfuhr, die Durchfuhr und die Rückführung von Kulturgut

Auszug


Vereinbarung zwischen dem Bundesrat der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Regierung der Hellenischen Republik über die Einfuhr, die Durchfuhr und die Rückführung von Kulturgut

Übersetzung1

Vereinbarung

zwischen dem Bundesrat der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Regierung der Hellenischen Republik über die Einfuhr, die Durchfuhr und die Rückführung von Kulturgut

Abgeschlossen am 15. Mai 2007

In Kraft getreten durch Notenaustausch am 13. April 2011

Der Schweizerische Bundesrat und die Regierung der Hellenischen Republik, nachfolgend «Vertragsparteien» genannt, in Anwendung der UNESCO-Konvention vom 14. November 19702 über Massnahmen zum Verbot und zur Verhütung der rechtswidrigen Einfuhr, Ausfuhr und Übereignung von Kulturgut, zu deren Vertragsstaaten beide Länder gehören, und in Befolgung der für die Vertragsparteien geltenden Bestimmungen, in der Erwägung, dass Diebstahl, Plünderung sowie illegale Einfuhr, Ausfuhr und Übereignung von Kulturgut einen Schaden für das kulturelle Erbe der Menschheit darstellen, im Bestreben, einen Beitrag zur Erhaltung und Sicherung des kulturellen Erbes zu leisten und den illegalen Kulturgütertransfer zu verbieten und zu verhindern, in der Überzeugung, dass hierfür die Zusammenarbeit zwischen beiden Staaten einen wichtigen Beitrag leisten kann, im Bestreben, die Rückführung ...

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