Übereinkommen zur Gründung der Agentur für Internationale Handelsinformation und -kooperation (AITIC) als zwischenstaatliche Organisation (mit Anhang)

Auszug


Übereinkommen zur Gründung der Agentur für Internationale Handelsinformation und -kooperation (AITIC) als zwischenstaatliche Organisation (mit Anhang)

Übersetzung1

Übereinkommen

zur Gründung der Agentur für Internationale Handelsinformation und -kooperation (AITIC) als zwischenstaatliche Organisation

Die Parteien an diesem Übereinkommen,

in Anbetracht der zunehmenden Bedeutung des internationalen Handels als Motor von Wachstum und Entwicklung und seines Potentials als Beitrag zur Linderung der Armut,

weiter in Anbetracht der Bedeutung der Förderung handelsbezogener Fähigkeiten und technischer Zusammenarbeit für eine stärkere Einbindung der Entwicklungsländer in das multilaterale Handelssystem,

in Bekräftigung ihres Einsatzes für ein faires multilaterales Handelssystem und eine umfassendere Welthandelsorganisation (WTO),

in Anerkennung der Tatsache, dass es wichtig ist, bei Entwicklungsländern mit begrenzten Mitteln und Schwellenländern, einschliesslich kleiner, fragiler Wirtschaften, in erster Linie bei den am wenigsten entwickelten Ländern und den Ländern ohne Vertretung in Genf, die Fähigkeiten zu fördern, sich wirksam an der WTO und an den internationalen Handelssystemen zu beteiligen, und i...

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