Allgemeinverfügung betreffend die Steichung von Pflanzenschutzmitteln aus der Liste der nicht bewilligungspflichtigen Pflanzenschutzmittel

Auszug


Allgemeinverfügung betreffend die Steichung von Pflanzenschutzmitteln aus der Liste der nicht bewilligungspflichtigen Pflanzenschutzmittel

Allgemeinverfügung

betreffend die Steichung von Pflanzenschutzmitteln aus der Liste der nicht bewilligungspflichtigen Pflanzenschutzmittel

vom 1. Mai 2007

Das Bundesamt für Landwirtschaft,

gestützt auf Artikel 34 der Verordnung vom 18. Mai 20051 über

das Inverkehrbringen von Pflanzenschutzmitteln und nach Überprüfung der Erfüllung der Anforderungen dieses Artikels,

verfügt:

Die folgenden im Ausland zugelassenen Pflanzenschutzmittel werden aus der Liste der nicht bewilligungspflichtigen Pflanzenschutzmittel gestrichen:

Aliette Schweizerische Zulassungsnummer: A-2160

Her...

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