Allgemeinverfügung über die Streichung eines Pflanzenschutzmittels aus der Liste der nicht bewilligungspflichtigen Pflanzenschutzmittel

Auszug


Allgemeinverfügung über die Streichung eines Pflanzenschutzmittels aus der Liste der nicht bewilligungspflichtigen Pflanzenschutzmittel

Allgemeinverfügung

über die Streichung eines Pflanzenschutzmittels aus der Liste der nicht bewilligungspflichtigen Pflanzenschutzmittel

vom 13. November 2001

Das Bundesamt für Landwirtschaft

gestützt auf Artikel 16 der Verordnung vom 23. Juni 19991 über die Zulassung

von Pflanzenschutzmitteln und nach Überprüfung der Erfüllung der Anforderungen dieses Artikels,

verfügt:

Die folgenden im Ausland zugelassenen Pflanzenschutzmittel werden aus der Liste der ni...

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