Allgemeinverfügung über die Aufnahme eines Pflanzenschutzmittels in die Liste der nicht bewilligungspflichtigen Pflanzenschutzmittel

Bundesblatt, October 06, 2009 (Nbr. 40)

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Allgemeinverfügung über die Aufnahme eines Pflanzenschutzmittels in die Liste der nicht bewilligungspflichtigen Pflanzenschutzmittel

Allgemeinverfügung

über die Aufnahme eines Pflanzenschutzmittels in die Liste der nicht bewilligungspflichtigen Pflanzenschutzmittel

vom 6. Oktober 2009

Das Bundesamt für Landwirtschaft,

gestützt auf Artikel 32 der Verordnung vom 18. Mai 20051 über

das Inverkehrbringen von Pflanzenschutzmitteln und nach Überprüfung der Erfüllung der Anforderungen dieses Artikels,

verfügt:

Die folgenden ...

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