Allgemeinverfügung über die Aufnahme eines Pflanzenschutzmittels in die Liste der nicht bewilligungspflichtigen Pflanzenschutzmittel

Auszug


Allgemeinverfügung über die Aufnahme eines Pflanzenschutzmittels in die Liste der nicht bewilligungspflichtigen Pflanzenschutzmittel

Allgemeinverfügung

über die Aufnahme eines Pflanzenschutzmittels in die Liste der nicht bewilligungspflichtigen Pflanzenschutzmittel

vom 13. November 2001

Das Bundesamt für Landwirtschaft

gestützt auf Artikel 15 der Verordnung vom 23. Juni 19991 über die Zulassung

von Pflanzenschutzmitteln und nach Überprüfung der Erfüllung der Anforde...

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