Allgemeinverfügung über die Verlängerung der Anwendungszeit bestimmter Pflanzenschutzmittel im Weinbau

Auszug


Allgemeinverfügung über die Verlängerung der Anwendungszeit bestimmter Pflanzenschutzmittel im Weinbau

Allgemeinverfügung

über die Verlängerung der Anwendungszeit bestimmter Pflanzenschutzmittel im Weinbau

vom 29. Juli 2005

Das Bundesamt für Landwirtschaft,

gestützt auf Artikel 22 Absätze 1 und 3 der Verordnung vom 23. Juni 19991 über die Zulassung von Pflanzenschutzmitteln und nach Überprüfung der Erfüllung der Anforderungen dieses Artikels,

verfügt:

Für die folgenden Pflanzenschutzmittel wird die Anwendungszeit

im Weinbau für Parzellen, die dieses Jahr wegen Hagelschaden

nicht geerntet werden können bis zum 30. September 2005 verlängert:

1. Handelsprodukte

W-Nr. Handelsbezeichnung Bewilligungsinhaber

5236 Aerofleur Spray gegen Krankheiten Syngenta A...

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