Bericht des Bundesrates «Grundversorgung in der Infrastruktur (Service public)»
Bundesblatt Nr. 32, 17. August 2004 › Seccion Unica
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Bericht des Bundesrates «Grundversorgung in der Infrastruktur (Service public)»
Bericht des Bundesrates «Grundversorgung in der Infrastruktur (Service public)» vom 23. Juni 2004 Sehr geehrte Herren Präsidenten, sehr geehrte Damen und Herren, wir unterbreiten Ihnen den Bericht «Grundversorung in der Infrastruktur (Service public)» mit dem Antrag, davon Kenntnis zu nehmen. Gleichzeitig beantragen wir, den folgenden parlamentarischen Vorstoss abzuschreiben: 2000 M 00.3215 Zukunft des Service public (N 29.5.2000, Kommission 00.016-NR) Wir versichern Sie, sehr geehrte Herren Präsidenten, sehr geehrte Damen und Herren, unserer vorzüglichen Hochachtung. 23. Juni 2004 Im Namen des Schweizerischen Bundesrates Der Bundespräsident: Joseph Deiss Die Bundeskanzlerin: Annemarie Huber-Hotz Zusammenfassung Die Schweiz verfügt im Infrastrukturbereich über eine flächendeckende, sichere und leistungsfähige Grundversorgung mit qualitativ guten Dienstleistungen. Das Preis-/ Leistungsverhältnis der Grundversorgung wurde in den letzten Jahren erheblich verbessert. Mit Blick auf die technische und wirtschaftliche Entwicklung sind weitere Anpassungen im Infrastruktursektor notwendig. Ein leistungsfähiger Service public ist eine zentrale Voraussetzung für die Lebensqualität der Bevölkerung und für die Wettbewerbsfähigkeit der Wirtschaft. Er leistet einen wesentlichen Beitrag an den sozialen und regionalen Zusammenhalt der Schweiz. Die Schweiz hat den Infrastruktursektor als zentrales Element des Service public in den letzten Jahren tiefgreifenden Reformen unterzogen. Der Nationalrat hat im Mai 2000 den Bundesrat beauftragt, den flächendeckenden Service public zu definieren und die Massnahmen zu bestimmen, um diesen auch in Zukunft sicherzustellen. Mit dem Bericht «Grundversorgung in der Infrastruktur (Service public)» kommt der Bundesrat diesem Auftrag nach. Definition Der Bundesrat definiert den Service public folgendermassen: «Service public umfasst eine politisch definierte Grundversorgung mit Infrastrukturgütern und Infrastrukturdienstleistungen, welche für alle Bevölkerungsschichten und Regionen des Landes nach gleichen Grundsätzen in guter Qualität und zu angemessenen Preisen zur Verfügung stehen sollen.» Mit dieser Definition wird Service public mit Grundversorgung gleichgesetzt und konzentriert sich auf den Infrastrukturbereich mit den Sektoren Post, Telekommunikation, elektronische Medien (Radio und Fernsehen), öffentlicher Verkehr sowie Strassen - soweit im Zuständigkeitsbereich des Bundes. Die leitungsgebundenen Energien und der Luftverkehrssektor werden im Bericht nur am Rande einbezogen, denn in beiden Bereichen werden derzeit Konzepte für die künftige Politik erarbeitet. Ebenfalls nicht behandelt werden die Sektoren der Grundversorgung im Zuständigkeitsbereich der Kantone und Gemeinden. Grundsätze Die Grundversorgung ist eine politisch zu bestimmende Basisausstattung mit Infra-strukturgütern und -dienstleistungen, die je nach Sektor im Einzelfall zu definieren und den sich ändernden technischen, wirtschaftlichen und sozialen Rahmenbedingungen anzupassen sind. Dabei gelten jeweils folgende Grundsätze: - Inhalt: Was zur Grundversorgung gehört, muss durch die Gesetzgebung festgelegt werden. - Bedarf: Der Wandel der Bedürfnisse von Bevölkerung - wie auch von Unternehmen - ist zu berücksichtigen. 4570 - Zugänglichkeit: Die Dienstleistungen müssen in allen Landesgegenden flächendeckend erbracht werden und für alle Bevölkerungsgruppen gut erreichbar sein. - Qualität: Die Qualitätsanforderungen werden in den Gesetzen und Verordnungen vorgegeben und durch die Behörden überwacht und durchgesetzt. - Preis: Die Preise für die Dienstleistungen müssen für alle erschwinglich sein. - Kontinuität: Die Dienstleistungen müssen ohne Unterbrechung erbracht werden. Für die konkrete Ausgestaltung dieser Grundsätze der Grundversorgung sind unterschiedliche Lösungen je nach Sektor zu suchen. Leistungsbilanz der Grundversorgung Die in den letzten Jahren im Infrastruktursektor durchgeführten Reformen haben sich nach Auffassung des Bundesrates bewährt und die Leistungsbilanz der Grundversorgung fällt positiv aus: - Die Schweiz verfügt im Infrastrukturbereich nach wie vor über eine flächendeckende und sichere Grundversorgung. Die Qualität der Leistungen ist auch im europäischen Vergleich sehr gut. - Die Effizienz der Grundversorgung konnte in den letzten Jahren erheblich verbessert werden. - Die öffentlichen und gemischtwirtschaftlichen Unternehmungen des Infra-struktursektors sind heute auch im internationalen Vergleich generell gut positioniert. Sie sind wichtige Dienstleister für den Wirtschaftsstandort Schweiz und bedeutende Anbieter von qualifizierten Arbeitsplätzen. Da der Grad der Marktöffnung in der Schweiz gegenüber dem EU-Raum teilweise zurückliegt, die wechselseitige wirtschaftliche Verflechtung gerade auch bei den infrastrukturgebundenen Dienstleistungen aber zunimmt, werden weitere Ref...
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