Grossratswahlgesetz (Gesetz über die Wahl des Grossen Rates)

Gesetzessammlung des Kanton Aargau › Aargu

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Grossratswahlgesetz (Gesetz über die Wahl des Grossen Rates)

Grossratswahlgesetz

(Gesetz über die Wahl des Grossen Rates)

Vom 8. März 1988

Der Grosse Rat des Kantons Aargau,

gestützt auf die §§ 61, 76 Abs. 2 und 77 der Kantonsverfassung,beschliesst:

A. Allgemeine Bestimmungen

§ 1 [1]

Kandidatenstimmensystem

1 Der Grosse Rat wird nach dem Kandidatenstimmensystem gewählt.

2 Der Stimmberechtigte hat so viele Stimmen, wie im Wahlkreis Mandate zu vergeben sind. Jede Stimme für einen Kandidaten zählt für jene Partei, welcher er angehört.

§ 1a [2]

Personenbezeichnungen

Die in diesem Gesetz verwendeten Personenbezeichnungen beziehen sich auf beide Geschlechter.

§ 2 [3]

Zuteilung der Mand...

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