Zusatzabkommen zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und dem Grossherzogtum von Luxemburg zur Änderung des Abkommens vom 21. Januar 1993 zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und dem Grossherzogtum von Luxemburg zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen

Auszug


Zusatzabkommen zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und dem Grossherzogtum von Luxemburg zur Änderung des Abkommens vom 21. Januar 1993 zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und dem Grossherzogtum von Luxemburg zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen

Übersetzung1

Zusatzabkommen

zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und

dem Grossherzogtum von Luxemburg zur Änderung des Abkommens vom 21. Januar 1993 zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und dem Grossherzogtum von Luxemburg zur Vermeidung

der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen

Der Schweizerische Bundesrat

und

die Regierung des Grossherzogtums von Luxemburg,

vom Wunsche geleitet, das Abkommen vom 21. Januar 1993 zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und dem Grossherzogtum von Luxemburg zur Vermei-dung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkomme...

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