Botschaft zur Volksinitiative 'Überschüssige Goldreserven in den AHV-Fonds (Goldinitiative)'
Bundesblatt Nr. 14, 10. April 2001 › Seccion Unica
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Botschaft zur Volksinitiative 'Überschüssige Goldreserven in den AHV-Fonds (Goldinitiative)'
01.020Botschaft zur Volksinitiative «Überschüssige Goldreserven in den AHV-Fonds (Goldinitiative)»vom 28. Februar 2001Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren,wir unterbreiten Ihnen die Botschaft zur Volksinitiative «Überschüssige Goldreserven in den AHV-Fonds (Goldinitiative)» und beantragen Ihnen, diese Volk und Ständen mit der Empfehlung auf Ablehnung zur Abstimmung zu unterbreiten.Der Entwurf zum entsprechenden Bundesbeschluss liegt bei.Gleichzeitig beantragen wir, folgende parlamentarische Vorstösse abzuschreiben:2000 P 98.3675 Goldreserven für gesamtschweizerische Bildungsoffensive (N 4.10.00, [Hochreutener]-Heim)2000 P 99.3165 Bundesgesetz für die Errichtung der Stiftung solidarischeSchweiz (N 4.10.00, Sozialdemokratische Fraktion)Wir versichern Sie, sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren, unserer vorzüglichen Hochachtung.28. Februar 2001 Im Namen des Schweizerischen BundesratesDer Bundespräsident: Moritz LeuenbergerDie Bundeskanzlerin: Annemarie Huber-HotzÜbersichtMit der Reform der Bundesverfassung vom 18. April 1999 wurde die Goldbindung des Frankens auf Verfassungsebene gelöst. Auf Gesetzesstufe erfolgte die Aufhebung der Goldbindung im Rahmen des neuen Bundesgesetzes über die Währung und die Zahlungsmittel (WZG), welches auf den 1. Mai 2000 in Kraft getreten ist. Damit wurden die Voraussetzungen für eine Neubewertung der Goldreserven der Schweizerischen Nationalbank (SNB) sowie für Goldverkäufe geschaffen. Als Folge davon hielt die SNB mehr Währungsreserven, als sie für die Erfüllung ihres geldpolitischen Auftrags benötigt. Ein Sondervermögen im Gegenwert von 1 300 Tonnen Gold kann für andere öffentliche Zwecke eingesetzt werden. Unmittelbar nach dem Inkrafttreten des WZG hat die SNB begonnen, diese Goldbestände zu verkaufen.Der Bundesrat hat vorgeschlagen, mit Mitteln in der Höhe von 500 Tonnen Gold - höchstens aber 7 Milliarden Franken - aus dem Sondervermögen eine Stiftung solidarische Schweiz zu schaffen. Er hat am 17. Mai 2000 den Räten eine entsprechende Botschaft zugeleitet. Sie besteht neben dem Entwurf eines Stiftungsgesetzes aus einer Übergangsbestimmung in der Bundesverfassung (BV), welche die Rechtsgrundlage für die Übertragung von 1300 Tonnen Gold aus der SNB an andere Zwecke bildet und dem Gesetzgeber die Kompetenz zur Bestimmung dieser Zwecke zuweist. Für das restliche Sondervermögen im Wert von 800 Tonnen Gold hat der Bundesrat eine Vernehmlassung durchgeführt, deren Resultate er am 24. Januar 2001 zur Kenntnis genommen und veröffentlicht hat.Die Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Ständerates (WAK-S) hat die Vorberatung zur Botschaft des Bundesrates vom 17. Mai 2000 aufgenommen. Sie ha...
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