Das Eidgenössische Büro für die Gleichstellung von Frau und Mann- Eine Wirkungsbeurteilung nach zehnjähriger Tätigkeit Bericht der Geschäftsprüfungskommission des Nationalrates vom 18. November 1999

Auszug


Das Eidgenössische Büro für die Gleichstellung von Frau und Mann- Eine Wirkungsbeurteilung nach zehnjähriger Tätigkeit Bericht der Geschäftsprüfungskommission des Nationalrates vom 18. November 1999

Das Eidgenössische Büro für die Gleichstellung von Frau und Mann - Eine Wirkungsbeurteilung nach zehnjähriger Tätigkeit

Bericht der Geschäftsprüfungskommission des Nationalrates

vom 18. November 1999

Bericht

1 Umfeld und Ziele der Untersuchung

Das Eidgenössische Büro für die Gleichstellung von Frau und Mann (EBG) wurde 1988 vom Bundesrat eingesetzt. Es hat den umfassenden Auftrag, die Gleichstellung von Frau und Mann in allen Lebensbereichen zu fördern und sich für die Beseitigung jeglicher Form direkter oder indirekter Diskriminierung einzusetzen.

Das zehnjährige Bestehen des EBG bildete für die Geschäftsprüfungskommission des Nationalrates (in der Folge meistens als "Kommission" bezeichnet) Anlass, nach den Leistungen und Wirkungen der bisherigen Tätigkeit des EBG sowie nach den Zukunftsperspektiven zu fragen. Eine vertiefte Analyse erschien der Kommission auch deshalb angezeigt, weil das EBG in einem politischen und gesellschaftlichen Spannungsfeld arbeitet. Die Kommission hatte zudem den Eindruck, dass der politische Druck auf das EBG in letzter Zeit zugenommen hat, dies in erster Linie vor dem Hintergrund allgemeiner Sparbemühungen. Schliesslich ist es immer ein Bestreben der Geschäftsprüfungskommission, den Vollzug und die Auswirkungen gesetzlicher Massnahmen aufzuzeigen. Angesichts des umfassenden gesetzlichen Auftrages an das EBG kann die Vollzugskontrolle zur Klärung der Frage beitragen, wie das EBG seinen Auftrag interpretiert und in der Praxis umgesetzt hat.

Die Kommission ist mit kritischen Fragen an diese Untersuchung herangetreten. Hat das EBG seinen gesetzlichen Auftrag erfüllt? Welche Ziele und Prioritäten hat sich das EBG gesetzt und welches sind seine wichtigsten Leistungen? Was wurde erreicht und was konnte auf Grund welcher Umstände nicht erreicht werden? Wo liegt der konkrete Nutzen der EBG-Leistungen für die Adressatinnen und Adressaten? In welchen Themenbereichen hat die Tätigkeit des EBG Wirkungen entfaltet? Wo liegen Defizite hinsichtlich Aufgabenerfüllung, Zielerreichung und Wirkungen? Wie beurteilen von mit Gleichstellungsfragen betroffene Kreise das Engagement des EBG? Auf diese Fragen gibt der Bericht der Parlamentarischen Verwaltungskontrollstelle (PVK) im Anhang ausführliche Antworten. Die diesbezügliche Würdigung der Kommission ist in Ziffer 41 nachfolgend enthalten.

Auf Grund der Ergebnisse der Wirkungsbeurteilung zieht die Geschäftsprüfungskommission Schlussfolgerungen für die Zukunft. In welche Richtung und wie weit soll die Förderung der Gleichstellung gehen? In welchen Themenbereichen ist zusätzliches Engagement erwünscht bzw. erforderlich? Wie ist die Bundesverwaltung für Gleichstellungsfragen sensibilisiert? Eine Beurteilung dieser Fragen nimmt die Kommission in den Ziffern 42 bis 44 vor.

Die Fragestellung der Geschäftsprüfungskommission ist demnach nicht auf die Abschaffung oder den Ausbau des EBG ausgerichtet. Es geht vielmehr darum, wie die Tätigkeit und die Wirkungen des EBG einzuschätzen sind und in welche Richtung sie sich künftig entwickeln sollen.

2 Vorgehen

Die Geschäftsprüfungskommission hat die erweiterte Sektion "Leistungsstaat" mit dieser Untersuchung beauftragt. Die erweiterte Sektion bestand aus Nationalrat Max Dünki (Präsident), den Nationalrätinnen Angeline Fankhauser, Brigitta M. Gadient,

Christiane Langenberger, Milli Wittenwiler sowie den Nationalräten Michel Béguelin, Max Binder, Werner Carobbio, Gilbert Debons, Ernst Hasler, Hans Meier, Rémy Scheurer und Alexander Tschäppät.

Die Sektion hat die PVK am 26. März 1999 mit einer Kurzevaluation zur zehnjährigen Tätigkeit des EBG beauftragt. Die PVK hat verschiedene Dokumente analysiert, zehn persönliche Interviews geführt und 85 Institutionen, Verbände und Organisationen in eine schriftliche Umfrage einbezogen, die in der Folge von 58 Stellen beantwortet wurde. Eine weitere schriftliche Umfrage hat sie bei der Bundeskanzlei und den Generalsekretariaten durchgeführt1. Die PVK hat ihre Feststellungen am 9. August 1999 vorgelegt2. Auf Grund der Ergebnisse der Kurzevaluation der PVK hat die Sektion am 14. September 1999 verschiedene Personen angehört. Sie hat den Schweizerischen Gewerbeverband, die ETH Lausanne, das Bundesamt für Justiz, die Fachstelle für die Gleichstellung von Frauen und Männern des Kantons Aargau und das Eidg. Büro für die Gleichstellung von Frau und Mann in diese Aussprachen einbezogen. Die Anhörungen haben der Sektion erlaubt, die Feststellungen der Kurz-evaluation kritisch zu beurteilen, Schwerpunkte zu setzen und in gewissen Themenbereichen zusätzliche Abklärungen vorzunehmen.

Die Vorsteherin des Eidgenössischen Departements des Innern hat am 9. November 1999 zum Bericht der Sektion Stellung genommen. Die Geschäftsprüfungskommission des Nationalrates verabschiedete den vorliegenden Bericht am 18. November 1999 und beschloss, diesen sowie den Bericht der PVK zu veröffentlichen.

3 Hauptergebnisse der Parlamentarischen Verwaltungskontrolls...

Siehe den Gesamtinhalt dieses Dokumentes

Geförderte Links




ver las páginas en versión mobile | web

ver las páginas en versión mobile | web

© Copyright 2012, vLex. Alle Rechte vorbehalten.

vLex-Inhalte Schweiz

vLex durchsuchen

Für Berufstätige

Für Mitglieder

Unternehmen