Convenzione del 15 novembre 1965 relativa alla notificazione e alla comunicazione all'estero degli atti giudiziari e extragiudiziari in materia civile o commerciale

Riassunto


Convenzione del 15 novembre 1965 relativa alla notificazione e alla comunicazione all'estero degli atti giudiziari e extragiudiziari in materia civile o commerciale

Übersetzung1

Übereinkommen über das Verbot des Einsatzes, der Lagerung, der Herstellung und der Weitergabe von Anti-Personenminen und über deren Vernichtung

Abgeschlossen in Oslo am 18. September 1997

Von der Bundesversammlung genehmigt am 4. März 19982

Ratifikationsurkunde von der Schweiz hinterlegt am 24. März 1998 In Kraft getreten für die Schweiz am 1. März 1999

Präambel

Die Vertragsstaaten,

entschlossen, das Leiden und Sterben zu beenden, das durch Anti-Personenminen verursacht wird, die jede Woche Hunderte von Menschen, überwiegend unschuldige, wehrlose Zivilpersonen und insbesondere Kinder, töten oder verstümmeln, die wirtschaftliche Entwicklung und den Wiederaufbau behindern, die Rückführung von Flüchtlingen und die Rückkehr von Binnenvertriebenen erschweren und noch Jahre nach ihrer Verlegung weitere schwerwiegende Folgen nach sich ziehen,

überzeugt von der Notwendigkeit, dass sie auf wirksame und aufeinander abgestimmte Weise ihr möglichstes beitragen, um sich der Herausforderung zu stellen, die auf der ganzen Welt verlegten Anti-Personenminen zu räumen und deren Vernichtung sicherzustellen,

in dem Wunsch, bei der Unterstützung der Fürsorge und Rehabilitation einschliesslich der sozialen und wirtschaftlichen Wiedereingliederung von Minenopfern ihr möglichstes zu tun,

in der Erkenntnis, dass ein vollständig...

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