Vereinbarung über die Gestattung der Durchreise ausreisepflichtiger jugoslawischer Staatsangehöriger (mit Anhang und Anlagen)

Auszug


Vereinbarung über die Gestattung der Durchreise ausreisepflichtiger jugoslawischer Staatsangehöriger (mit Anhang und Anlagen)

Originaltext

Vereinbarung über die Gestattung der Durchreise ausreisepflichtiger jugoslawischer Staatsangehöriger

Abgeschlossen in Berlin am 21. März 2000 In Kraft getreten für die Schweiz am 20. April 2000

Die Regierung der Republik Albanien, der Ministerrat von Bosnien und Herzegowina, die Regierung der Bundesrepublik Deutschland, die Regierung der Italienischen Republik, die Regierung der Republik Kroatien, die Österreichische Bundesregierung, der Schweizerische Bundesrat, die Regierung der Republik Slowenien, die Regierung der Republik Ungarn, haben Folgendes vereinbart:

Art. 1 Durchreise zum Zwecke der Rückkehr

(1) Die Vertragsparteien gestatten die freiwillige, einmalige Durchreise vo...

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