Gesetz zur Förderung des öffentlichen Verkehrs

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710.5 Gesetz zur Förderung des öffentlichen Verkehrs vom 25. September 1988 1 Der Grosse Rat des Kantons St.Gallen hat von der Botschaft des Regierungsrates vom 13. Oktober 1987 2 Kenntnis genommen und erlässt gestützt auf Art. 17 Abs. 4 der...

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Auszug


Gesetz zur Förderung des öffentlichen Verkehrs

710.5

Gesetz zur Förderung des öffentlichen Verkehrs

vom 25. September 1988[1]

Der Grosse Rat des Kantons St.Gallen

hat von der Botschaft des Regierungsrates vom 13. Oktober 1987[2] Kenntnis genommen und

erlässt

gestützt auf Art. 17 Abs. 4 der Kantonsverfassung vom 16. November 1890[3]

als Gesetz:

I.

Allgemeine Bestimmungen

Verkehrsförderung

a) Zweck

[4].

b) Grundsatz

[5]

2 Die politischen Gemeinden sorgen für leichten Zugang zu Bahnhöfen und Haltestellen sowie bei Bedarf für Abstellplätze für Zweiräder.

Eise...

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