Gesetz über Mutterschaftsbeiträge

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372.1 Gesetz über Mutterschaftsbeiträge vom 5. Dezember 1985 1 Der Grosse Rat des Kantons St.Gallen hat von der Botschaft des Regierungsrates vom 15. Januar 1985 2 Kenntnis genommen und erlässt als Gesetz: Grundsatz Art. 1. 1 Die Mutter hat bei der...

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Auszug


Gesetz über Mutterschaftsbeiträge

372.1

Gesetz über Mutterschaftsbeiträge

vom 5. Dezember 1985[1]

Der Grosse Rat des Kantons St.Gallen

hat von der Botschaft des Regierungsrates vom 15. Januar 1985[2] Kenntnis genommen und

erlässt als Gesetz:

Grundsatz

[3], wenn:[4]

2 Die Mehrfachgeburt ist der Einzelgeburt gleichgestellt.

Lebensbedarf

[5] 1 Der ...

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