Abkommen zwischen dem Schweizerischen Bundesrat und der Regierung von Georgien über die Rückübernahme von Personen mit unbefugtem Aufenthalt (mit Protokoll)

Auszug


Abkommen zwischen dem Schweizerischen Bundesrat und der Regierung von Georgien über die Rückübernahme von Personen mit unbefugtem Aufenthalt (mit Protokoll)

Übersetzung1

Abkommen zwischen dem Schweizerischen Bundesrat und der Regierung von Georgien über die Rückübernahme von Personen mit unbefugtem Aufenthalt

Abgeschlossen am 8. April 2005 In Kraft getreten durch Notenaustausch am 1. September 2005

Der Schweizerische Bundesrat und die Regierung von Georgien (nachstehend «Vertragsparteien» genannt),

vom Wunsche geleitet, den Geist der Solidarität und Zusammenarbeit zwischen ihnen aufrechtzuerhalten und zu fördern,

in der Absicht, Massnahmen gegen die illegale Migration zu ergreifen,

im Bestreben, die Rückübernahme von Personen mit unbefugtem Aufenthalt zu erleichtern, haben Folgendes vereinbart:

Art. 1 Definitionen

Im Rahmen dieses Abkommens haben die nachstehenden Ausdrücke folgende Bedeutung:

2013 «die ersuchende Vertragspartei» bezeichnet eine der Vertragsparteien, die an die andere Vertragspartei den Antrag richtet, eine Person mit unbefugtem Aufenthalt im Hoheitsgebiet ihres Staates zu übernehmen;

2013 «die ersuchte Vertragspartei» bezeichnet eine der Vertragsparteien, die von der ersuchenden Vertragspartei den Antrag erhält, eine Person mit u...

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