Generelle Bewilligung zur Offenbarung des Berufsgeheimnisses zu Forschungszwecken im Bereich der Medizin und des Gesundheitswesens für den Schulärztlichen Dienst der Stadt Zürich

Auszug


Generelle Bewilligung zur Offenbarung des Berufsgeheimnisses zu Forschungszwecken im Bereich der Medizin und des Gesundheitswesens für den Schulärztlichen Dienst der Stadt Zürich

Generelle Bewilligung zur Offenbarung des Berufsgeheimnisses zu Forschungszwecken im Bereich der Medizin und des Gesundheitswesens

Die Expertenkommission für das Berufsgeheimnis in der medizinischen Forschung

hat an der Plenarsitzung vom 6. Oktober und im Zirkularverfahren vom 7. November 1999

gestützt auf Artikel 321bis des Schweizerischen Strafgesetzbuches (StGB; SR 311.0);

Artikel 1, 3 Absatz 1, 9 Absatz 4 und 5, 10 und 11 der Vero...

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