Kreisschreiben des Bundesrates an die Kantonsregierungen zur Teilrevision der Verordnung über die politischen Rechte (Genehmigungsvoraussetzungen für kantonale Pilotversuche mit Vote électronique)

Auszug


Kreisschreiben des Bundesrates an die Kantonsregierungen zur Teilrevision der Verordnung über die politischen Rechte (Genehmigungsvoraussetzungen für kantonale Pilotversuche mit Vote électronique)

Kreisschreiben

des Bundesrates an die Kantonsregierungen

zur Teilrevision der Verordnung über die politischen Rechte (Genehmigungsvoraussetzungen für kantonale Pilotversuche mit Vote électronique)

vom 20. Septembre 2002

Sehr geehrte Damen und Herren Präsidenten

Sehr geehrte Damen und Herren Regierungsräte

Am 21. Juni 2002 haben die Eidgenössischen Räte eine Teilrevision der Bundesgesetzgebung über die politischen Rechte verabschiedet, gegen welche bis zum

10. Oktober 2002 die Referendumsfrist läuft (BBl 2002 4383-4389). In Ausführung des neuen Artikels 8a des Bundesgesetzes über die politischen Rechte (BPR) sind am 20. September 2002 durch Ergänzung der Verordnung vom 24. Mai 1978 über die politischen Rechte die Voraussetzungen festgeschrieben worden, welche erfüllt sein müssen, damit der Bundesrat Pilotprojekte zum Vote électronique bewilligen kann (AS 2002 3200). Mit diesem Kreisschreiben orientieren wir Sie über Zweck und Tragweite dieser B...

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