Résumé
The European Union contract at present in the ratification phase reforms the legal and institutional framework of the common commercial policy (GHP). By the priority of objectives with regard to foreign policy and the strong position of the new European Union minister of foreign affairs the condition. The express admission of foreign direct investments into the jurisdiction of the union and the abolishment of the "mixed" competencies fixed in the contract of Nice strengthen the commercial-political courses of action of the union.
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Extrait
Die Gemeinsame Handelspolitik Der Europäischen Union Im Eu-Verfassungsvertrag: Fortschritte Mit Einigen Neuen Fragezeichen
1 Einführung
Die Gemeinsame Handelspolitik der Europäischen Gemeinschaft/Union1 kann ohne Frage als eine der grossen Erfolgsgeschichten des europäischen Integrationsprozesses gewertet werden. Nicht nur ist es den Mitgliedstaaten im Rahmen dieser Politik, die bis heute eine der wenigen voll ausgebildeten «Gemeinsamen Politiken» der Union bildet, gelungen, in oft äusserst wirkungsvoller Weise Gemeinsame Handelsinteressen auf der internationalen Ebene zu vertreten, sondern es handelt sich hier auch um den bislang einzigen Bereich der Aussenbeziehungen der Union, in dem die Union international tatsächlich als rechtlich und institutionell gefestigter einheitlicher Akteur auftritt. Für die hinsichtlich ihrer rechtlichen, institutionellen und politischen Grundlagen weitaus schwächer ausgestattete «Gemeinsame Aussen- und Sicherheitspolitik» (GASP) gilt dies trotz einer Reihe sukzessiver Vertragsreformen, institutioneller Neuerungen und ehrgeizigen Zielsetzungen nach wie vor nicht.Mit der Unterzeichnung des «Vertrages über eine Verfassung für Europa» (im Folgenden als «Verfassungsvertrag» bezeichnet) am 29. Oktober 2004 in Rom haben sich die Regierungen der Mitgliedstaaten auf eine weitcre umfassende Vertragsrevision geeinigt, die diesmal zumindest politisch auch den Anspruch erhebt, die Union ausdrücklich auf eine «verfassungsmässige» Grundlage zu stellen. Die Erklärung von Laeken vom 15. Dezember 2001,2 die am Anfang dieses jümgsten Reformprozesses der Union stand, hatte zwar die Gemeinsame Handelspolitik nicht ausdrücklich als eincn Bereich für etwaige Reformen erwähnt, aber aus der in der Erklärung erhobenen Forderung, dass sich Europa seiner Verantwortung hinsichtlich der «Gestaltung der Globalisierung» stellen sollte, und aus den Hinweisen auf eine führende Rolle Europas in der Welt war dieser bis dahin erfolgreichste Bereich des auswärtigen Handelns der Union eindeutig nicht wegzudenken. Es konnte daher n...Voir le contenu complet de ce document
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