Geheime Abkommen der Schweiz mit ausländischen Staaten oder mit in- oder ausländischen Organisationen seit 1933

Auszug


Geheime Abkommen der Schweiz mit ausländischen Staaten oder mit in- oder ausländischen Organisationen seit 1933

Geheime Abkommen der Schweiz mit ausländischen Staaten oder mit in- oder ausländischen Organisationen seit 1933

Bericht der Delegation der Geschäftsprüfungskommissionen

vom 26. April 1999

1 Aufgaben und Rechte der Delegation

Die Delegation der Geschäftsprüfungskommissionen beider Räte hat den Auftrag, «die Tätigkeit im Bereich des Staatsschutzes und die Nachrichtendienste regelmässig näher zu prüfen» (Art. 47quinquies Abs. 2 des Geschäftsverkehrsgesetzes, GVG).

Wenn die Rechte der Geschäftsprüfungskommissionen zur Wahrnehmung der Oberaufsicht in einem anderen Bereich nicht genügen, kann die Delegation zudem beauftragt werden, konkrete Fragen zu untersuchen. Der Auftrag kommt zustande, wenn zwei Drittel der Mitglieder beider Kommissionen dies beschliessen (Art. 47quinquies Abs. 3 GVG).

Die Delegation hat das Recht, ungeachtet des Amtsgeheimnisses oder des militärischen Geheimnisses, von Behörden des Bundes, der Kantone und von Privatpersonen die Herausgabe von Akten zu verlangen sowie Beamte des Bundes und Privatpersonen als Auskunftspersonen oder als Zeugen einzuver...

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