Gehaltsordnung für den Lehrkörper und das Verwaltungspersonal der Hochschule ...

Gesetzessammlung des Kanton St. Gallen › Gallex

Angeknüpft als:

Zusammenfassung


217.31 Gehaltsordnung für den Lehrkörper und das Verwaltungspersonal der Hochschule St.Gallen für Wirtschafts- und Sozialwissenschaften vom 12. Oktober 1971 1 Landammann und Regierungsrat des Kantons St.Gallen erlassen auf Antrag des Hochschulrates,...

Siehe den Gesamtinhalt dieses Dokumentes

Auszug


Gehaltsordnung für den Lehrkörper und das Verwaltungspersonal der Hochschule ...

217.31

Gehaltsordnung für den Lehrkörper und das Verwaltungspersonal der Hochschule St.Gallen für Wirtschafts- und Sozialwissenschaften

vom 12. Oktober 1971[1]

Landammann und Regierungsrat des Kantons St.Gallen

erlassen

auf Antrag des Hochschulrates, nach Anhören des Stadtrates St.Gallen, aufgrund von Art. 8 des Gesetzes über die Handels-Hochschule vom 1. Januar 1955[2]

als Verordnung:

I.

Ord...

Siehe den Gesamtinhalt dieses Dokumentes

Geförderte Links




ver las páginas en versión mobile | web

ver las páginas en versión mobile | web

© Copyright 2012, vLex. Alle Rechte vorbehalten.

vLex-Inhalte Schweiz

vLex durchsuchen

Für Berufstätige

Für Mitglieder

Unternehmen