Protokoll zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und dem Königreich Dänemark zur Änderung des Abkommens zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen, unterzeichnet am 23. November 1973 in Bern, geändert durch das am 11. März 1997 in Kopenhagen unterzeichnete Protokoll

Auszug


Protokoll zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und dem Königreich Dänemark zur Änderung des Abkommens zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen, unterzeichnet am 23. November 1973 in Bern, geändert durch das am 11. März 1997 in Kopenhagen unterzeichnete Protokoll

Originaltext

Protokoll

zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und dem Königreich Dänemark zur Änderung des Abkommens zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen, unterzeichnet am 23. November 1973 in Bern, geändert durch das am 11. März 1997 in Kopenhagen unterzeichnete Protokoll

Abgeschlossen am 21. August 2009 Von der Bundesversammlung genehmigt am. 18. Juni 20101

In Kraft getreten durch Notenaustausch am 22. November 2010

Die Schweizerische Eidgenossenschaft und das Königreich Dänemark,

vom Wunsch geleitet, ein Protokoll zur Änderung des am 23. November 19732 in Bern unterzeichneten Abkommens zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und dem Königreich Dänemark zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen, geändert durch das am 11. März 19973 in Kopenhagen unterzeichnete Protokoll, abzuschliessen (im Folgenden als «Abkommen» bezeichnet), haben Folgendes vereinbart:

Art. I

Artikel 10 (Dividenden) des Abkommens wird aufgehoben und durch folgende

Bestimmung ersetzt:

«Art. 10 Dividenden

1. Dividenden, die eine in einem Vertragsstaat ansässige Gesells...

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