Gebührentarif für die Gesundheitspolizei

Gesetzessammlung des Kanton St. Gallen › Gallex

Angeknüpft als:

Zusammenfassung


311.3 Gebührentarif für die Gesundheitspolizei vom 25. Mai 1993 1 Landammann und Regierungsrat des Kantons St.Gallen erlassen in Anwendung von Art. 100 des Gesetzes über die Verwaltungsrechtspflege vom 16. Mai 1965 2 , in Ausführung von Art. 3 der...

Siehe den Gesamtinhalt dieses Dokumentes

Auszug


Gebührentarif für die Gesundheitspolizei

311.3

Gebührentarif für die Gesundheitspolizei

vom 25. Mai 1993[1]

Landammann und Regierungsrat des Kantons St.Gallen

erlassen

in Anwendung von Art. [2], in Ausführung von Art.

Siehe den Gesamtinhalt dieses Dokumentes

Geförderte Links




ver las páginas en versión mobile | web

ver las páginas en versión mobile | web

© Copyright 2012, vLex. Alle Rechte vorbehalten.

vLex-Inhalte Schweiz

vLex durchsuchen

Für Berufstätige

Für Mitglieder

Unternehmen