Überprüfung der Funktion der Strafverfolgungsbehörde des Bundes. Bericht vom 5. September 2007 der Geschäftsprüfungskommission des Nationalrates. Stellungnahme des Bundesrates

Auszug


Überprüfung der Funktion der Strafverfolgungsbehörde des Bundes. Bericht vom 5. September 2007 der Geschäftsprüfungskommission des Nationalrates. Stellungnahme des Bundesrates

Überprüfung der Funktion

der Strafverfolgungsbehörden des Bundes

Bericht vom 5. September 2007 der Geschäftsprüfungskommission des Nationalrates

Stellungnahme des Bundesrates

vom 28. November 2007

Sehr geehrter Herr Kommissionspräsident

Sehr geehrte Damen und Herren

Zum Bericht vom 5. September 2007 der Geschäftsprüfungskommission des Nationalrates betreffend «Überprüfung der Funktion der Strafverfolgungsbehörden des Bundes» nehmen wir nach Artikel 158 des Parlamentsgesetzes (ParlG) nachfolgend Stellung.

Wir versichern Sie, sehr geehrter Herr Kommissionspräsident, sehr geehrte Damen und Herren, unserer vorzüglichen Hochachtung.

28. November 2007 Im Namen des Schweizerischen Bundesrates

Die Bundespräsidentin: Micheline Calmy-Rey

Die Bundeskanzlerin: Annemarie Huber-Hotz

Stellungnahme

Der Bundesrat dankt der Geschäftsprüfungskommission des Nationalrates für die aufwändige und detaillierte Behandlung und Überprüfung der vier verschiedenen Untersuchungsberichte zur Bundesanwaltschaft und den übrigen Strafverfolgungsbehörden des Bundes.

Der Bundesrat anerkennt die geleistete Arbeit, vermag jedoch nicht, sich die Feststellungen und Schlussfolgerungen der Geschäftsprüfungskommission in allen Teilen zu Eigen zu machen.

Der Bundesrat stellt fest, dass er mit den Empfehlungen der Kommission weitgehend einverstanden ist und dass diese entweder bereits umgesetzt worden sind oder demnächst umgesetzt werden.

Der Bundesrat befasst sich in einem ersten Teil mit den von der Geschäftsprüfungskommission aufgeworfenen Fragen betreffend Verletzung des Prinzips der Gewaltentrennung, der Unabhängigkeit des Bundesanwaltes, der Kompetenzüberschreitung und der Verletzung von Verfahrensvorschriften durch das EJPD. Dies geschieht anhand der im Bericht geschilderten Sachverhalte. In einem zweiten Teil behandelt der Bundesrat die an ihn gerichteten Empfehlungen der Geschäftsprüfungskommission. In einem dritten Teil äussert sich der Bundesrat schliesslich zu den Schlussfolgerungen bezüglich Aufsicht über die Bundesanwaltschaft.

1 Zu den aufgeworfenen Fragen

1.1 Fragen betreffend Verletzung des Prinzips der Gewaltentrennung

Die Bundesanwaltschaft ist Teil der Verwaltung. Sie gehört nicht zur Judikative, wie oft fälschlicherweise behauptet wird. Bundesrat und Bundesanwaltschaft sind somit T...

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