Überprüfung der Funktion der Strafverfolgungsbehörde des Bundes. Bericht vom 5. September 2007 der Geschäftsprüfungskommission des Nationalrates. Stellungnahme des Bundesrates
Bundesblatt Nr. 12, 26. März 2008 › Seccion Unica
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Überprüfung der Funktion der Strafverfolgungsbehörde des Bundes. Bericht vom 5. September 2007 der Geschäftsprüfungskommission des Nationalrates. Stellungnahme des Bundesrates
Überprüfung der Funktion
der Strafverfolgungsbehörden des Bundes Bericht vom 5. September 2007 der Geschäftsprüfungskommission des Nationalrates Stellungnahme des Bundesrates vom 28. November 2007 Sehr geehrter Herr KommissionspräsidentSehr geehrte Damen und Herren Zum Bericht vom 5. September 2007 der Geschäftsprüfungskommission des Nationalrates betreffend «Überprüfung der Funktion der Strafverfolgungsbehörden des Bundes» nehmen wir nach Artikel 158 des Parlamentsgesetzes (ParlG) nachfolgend Stellung. Wir versichern Sie, sehr geehrter Herr Kommissionspräsident, sehr geehrte Damen und Herren, unserer vorzüglichen Hochachtung. 28. November 2007 Im Namen des Schweizerischen Bundesrates Die Bundespräsidentin: Micheline Calmy-ReyDie Bundeskanzlerin: Annemarie Huber-Hotz Stellungnahme Der Bundesrat dankt der Geschäftsprüfungskommission des Nationalrates für die aufwändige und detaillierte Behandlung und Überprüfung der vier verschiedenen Untersuchungsberichte zur Bundesanwaltschaft und den übrigen Strafverfolgungsbehörden des Bundes. Der Bundesrat anerkennt die geleistete Arbeit, vermag jedoch nicht, sich die Feststellungen und Schlussfolgerungen der Geschäftsprüfungskommission in allen Teilen zu Eigen zu machen. Der Bundesrat stellt fest, dass er mit den Empfehlungen der Kommission weitgehend einverstanden ist und dass diese entweder bereits umgesetzt worden sind oder demnächst umgesetzt werden. Der Bundesrat befasst sich in einem ersten Teil mit den von der Geschäftsprüfungskommission aufgeworfenen Fragen betreffend Verletzung des Prinzips der Gewaltentrennung, der Unabhängigkeit des Bundesanwaltes, der Kompetenzüberschreitung und der Verletzung von Verfahrensvorschriften durch das EJPD. Dies geschieht anhand der im Bericht geschilderten Sachverhalte. In einem zweiten Teil behandelt der Bundesrat die an ihn gerichteten Empfehlungen der Geschäftsprüfungskommission. In einem dritten Teil äussert sich der Bundesrat schliesslich zu den Schlussfolgerungen bezüglich Aufsicht über die Bundesanwaltschaft. 1 Zu den aufgeworfenen Fragen 1.1 Fragen betreffend Verletzung des Prinzips der Gewaltentrennung Die Bundesanwaltschaft ist Teil der Verwaltung. Sie gehört nicht zur Judikative, wie oft fälschlicherweise behauptet wird. Bundesrat und Bundesanwaltschaft sind somit T...Siehe den Gesamtinhalt dieses Dokumentes
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