Botschaft über die Genehmigung des Freihandelsabkommens zwischen den EFTA-Staaten und Kolumbien sowie des Landwirtschaftsabkommens zwischen der Schweiz und Kolumbien

Auszug


Botschaft über die Genehmigung des Freihandelsabkommens zwischen den EFTA-Staaten und Kolumbien sowie des Landwirtschaftsabkommens zwischen der Schweiz und Kolumbien

09.030 Botschaft

über die Genehmigung des Freihandelsabkommens zwischen den EFTA-Staaten und Kolumbien sowie des Landwirtschaftsabkommens zwischen der Schweiz und Kolumbien

vom 6. März 2009

Sehr geehrte Frau Nationalratspräsidentin

Sehr geehrter Herr Ständeratspräsident

Sehr geehrte Damen und Herren

Wir unterbreiten Ihnen mit dem Antrag auf Zustimmung den Entwurf für einen Bundesbeschluss über die Genehmigung des Freihandelsabkommens zwischen den EFTA-Staaten und Kolumbien sowie des bilateralen Landwirtschaftsabkommens zwischen der Schweiz und Kolumbien.

Wir versichern Sie, sehr geehrte Frau Nationalratspräsidentin, sehr geehrter Herr Ständeratspräsident, sehr geehrte Damen und Herren, unserer vorzüglichen Hochachtung.

6. März 2009 Im Namen des Schweizerischen Bundesrates

Der Bundespräsident: Hans-Rudolf Merz

Die Bundeskanzlerin: Corina Casanova

Übersicht

Die EFTA-Staaten (Island, Liechtenstein, Norwegen und die Schweiz) haben am

25. November 2008 in Genf ein umfassendes Freihandelsabkommen mit der Republik Kolumbien unterzeichnet. Das Abkommen umfasst den Handel mit Industrieprodukten (einschliesslich Fisch und andere Meeresprodukte) und mit verarbeiteten Landwirtschaftsprodukten, den Handel mit Dienstleistungen, die Investitionen, den Schutz des geistigen Eigentums, das öffentliche Beschaffungswesen, den Wettbewerb sowie die technische Zusammenarbeit. Um den Besonderheiten der Landwirtschaftsmärkte und -politiken der einzelnen EFTA-Staaten Rechnung zu tragen, wird der Handel mit unverarbeiteten Landwirtschaftsprodukten in bilateralen Zusatzabkommen der EFTA-Staaten mit Kolumbien geregelt.

Das Freihandelsabkommen mit Kolumbien verbessert auf breiter Basis den Marktzugang und die Rechtssicherheit für die schweizerischen Waren- und Dienstleistungsexporte. Den Parteien werden zudem bei Investitionen Öffnungen und Rechtsgarantien eingeräumt (niederlassungsrechtliche Garantien für Unternehmen). In Bezug auf den Schutz von Rechten an geistigem Eigentum bestätigt oder verstärkt das Abkommen für gewisse Bereiche das Schutzniveau der bestehenden WTOVerpflichtungen. Die Vertragsparteien sind ausserdem Verpflichtungen zur Biodiversität eingegangen. In Bezug auf das öffentliche Beschaffungswesen haben sich die EFTA-Staaten und Kolumbien auf ein Verpflichtungsniveau geeinigt, das demjenigen des plurilateralen WTO-Übereinkommens über das öffentliche Beschaffungswesen nahekommt (Kolumbien ist im Gegensatz zur Schweiz und zu den übrigen EFTA-Staaten nicht Vertragspartei dieses Übereinkommens). Damit Kolumbien vollumfänglich von den neuen Möglichkeiten des Freihandelsabkommens profitieren kann, sieht dieses Begleitmassnahmen und technische Unterstützung vor.

Kolumbien ist gegenwärtig bemüht, sein Netzwerk von Präferenzabkommen auszudehnen. Das vorliegende Abkommen ermöglicht den EFTA-Staaten, ihre Wirtschafts- und Handelsbeziehungen mit Kolumbien zu verstärken und besonders allfällige Diskriminierungen aus präferenziellen Abkommen zu beseitigen, die Kolumbien mit einigen unserer Hauptkonkurrenten, unter anderem mit den USA, Kanada und der EU, abgeschlossen hat oder aushandelt.

Kolumbien ist nach Brasilien und Mexiko unser drittgrösster Handelspartner in Lateinamerika. Die kolumbianische Wirtschaft verfügt über ein erhebliches Wachstumspotenzial, das die Schweizer Wirtschaftsakteure dank dem vorliegenden Abkommen vermehrt werden nutzen können. Die Schweizer Exporte nach Kolumbien beliefen sich im Jahr 2008 auf insgesamt rund 310 Millionen Franken, die Warenimporte aus Kolumbien auf etwas mehr als 300 Millionen Franken.

2354

Inhaltsverzeichnis

Übersicht 2354

1 Ausgangslage und Würdigung des Abkommens 2357

2 Soziale und wirtschaftliche Lage Kolumbiens, Aussenwirtschaftspolitik

und Wirtschaftsbeziehungen mit der Schweiz 2359

3 Verlauf der Verhandlungen 2361

4 Inhalt des Freihandelsabkommens 2362

4.1 Warenverkehr 2363

4.1.1 Zollabbau und Handelsdisziplinen 2363

4.1.2 Bestimmungen zu den verarbeiteten Landwirtschaftsprodukten 2365

4.1.3 Ursprungsregeln, Zollverfahren und Handelserleichterung 2365

4.2 Dienstleistungen 2366

4.2.1 Horizontale Bestimmungen 2367

4.2.2 Finanzdienstleistungen 2367

4.2.3 Telekommunikationsdienstleistungen 2368

4.2.4 Anerkennung von Qualifikationen 2369

4.2.5 Grenzüberschreitung natürlicher Personen zur Dienstleistungserbringung 2370

4.2.6 Spezifische Verpflichtungen 2370

4.3 Investitionen 2371

4.4 Geistiges Eigentum 2373

4.5 Öffentliches Beschaffungswesen 2375

4.6 Wettbewerb 2376

4.7 Wirtschaftliche Zusammenarbeit 2377

4.8 Weitere Bestimmungen 2378

4.8.1 Institutionelle Bestimmungen 2378

4.8.2 Streitbeilegung 2379

4.8.3 Präambel, Allgemeine Bestimmungen, Transparenz- und Schlussbestimmungen 2380

4.9 Verständigungsprotokoll 2382

5 Inhalt des bilateralen Landwirtschaftsabkommens Schweiz-Kolumbien 2382

6 Inkrafttreten 2383

7 Finanzielle und personelle Auswirkungen auf den Bu...

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